Kreiswahlleiter wirbt für Beteiligung an Landtagswahl - Erstmals Abgabe von Erst- und Zweitstimme
3. Mai 2010 | Kreis Coesfeld
Wählen darf, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Sie oder er muss zudem das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl den Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben. Wer nicht am Sonntag in die Wahllokale im Kreisgebiet gehen kann, hat noch bis 18:00 Uhr am Freitag dieser Woche (07. Mai 2010) die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen in den Wahlämtern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu beantragen. Einige Wahlämter sind für dringende Fälle auch noch am Samstagmorgen (08. Mai 2010) besetzt. Das Gebiet des Kreises Coesfeld ist bei der Landtagswahl aufgeteilt: Zum Wahlkreis 80 Coesfeld II zählen die Orte Ascheberg, Dülmen, Lüdinghausen, Nordkirchen, Nottuln, Olfen und Senden. Im Wahlkreis 79 Coesfeld I/Borken III, für den der Kreiswahlleiter des Kreises Borken zuständig ist, sind es die Orte Coesfeld, Billerbeck, Havixbeck und Rosendahl. Machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, unser Gemeinwesen durch Ausübung des Wahlrechts aktiv mitzugestalten
, appelliert Püning an die Wahlberechtigten.
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