Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 53, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf beigefügte „Hauptsatzung des Kreises Coesfeld“ wird mit der Änderung der Anzahl der abrechenbaren Fraktionssitzungen von 20 auf 30  in § 9 Abs. 5 S. 1 beschlossen.

 


Landrat Püning erklärt, dass der vorgelegte Entwurf die bisher geltende Hauptsatzung mit wenigen Änderungen wiedergibt.

 

Fraktionsvorsitzender Kleerbaum beantragt, in § 9 Abs. 5 Satz 1 die Regelung über die maximal abrechenbare Anzahl der Fraktionssitzungen von bislang 20 auf 30 zu erhöhen. Diese angestrebte Änderung begründet er mit den politischen Veränderungen. Hierdurch werde in den Fraktionen mehr Arbeit zu leisten sein.

Er kündigt einen Antrag für die nächste Kreistagssitzung an, wonach die Fraktionszuwendungen um 10 % ab dem 01.01.2015 angehoben werden sollen. Die letzte Anpassung sei im Jahre 2009 erfolgt.

 

Landrat Püning hebt hervor, dass es bei der heute zu treffenden Entscheidung lediglich um eine Erhöhung der maximal abrechenbaren Fraktionssitzungen gehe. In der nächsten Kreistagssitzung stehen die Fraktionszuwendungen auf der Tagesordnung.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               53 JA-Stimmen

                                                      1 Enthaltung

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf der Hauptsatzung wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Die beschlossene Hauptsatzung wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.