Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stimmt gem. § 103 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW zu, dass sich die Rechnungsprüfung Dritter als Prüfer bedient.

 

2. Der Leiter der Rechnungsprüfung wird ermächtigt, zu einzelnen Fragen einen Dritten zu beauftragen.

 

3. Die für die Beauftragung eines Dritten erforderlichen Haushaltsmittel sind im jeweiligen Produkthaushalt zu veranschlagen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig