Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag unterstützt die Position der kommunalen Spitzenverbände und fordert die Landes- und Bundestagsabgeordneten sowie die regional zuständigen Europaabgeordneten auf, sich entsprechend auf der jeweiligen politischen Ebene zu verwenden.


Die Ktabg. Crämer-Gembalczyk begründet den Antrag ihrer Kreistagsfraktion und weist auf die Stellungnahme des Deutschen Städtetages hin. Unter anderem sei die kommunale Daseinsvorsorge gefährdet. Daher solle der Kreis Coesfeld eine „klare Kante“ zeigen und eine Verfassungsbeschwerde erheben.

 

Ktabg. Vogelpohl erklärt zum Beschlussvorschlag der Kreistagsfraktion FAMILIE / DIE LINKE, dass er sich schwer tue, über eine Verfassungsbeschwerde gegen ein noch im Prozess befindliches Gesetz zu entscheiden. Rechtliche Schritte seien verfrüht. Insgesamt sehe er den Prozess kritisch. Er habe die Sorge, dass sich die ökonomischen Erwartungen nicht erfüllten. Der Freihandel habe Vor- und Nachteile. Über rechtliche Schritte könne erst nach Kenntnis der Regelungen entschieden werden. Seine Fraktion lehne daher den ersten Punkt des Beschlussvorschlages der Kreistagsfraktion FAMILIE / DIE LINKE ab.

Zum zweiten Punkt des Beschlussvorschlages der Kreistagsfraktion FAMILIE / DIE LINKE habe seine Kreistagsfraktion einen Gegenvorschlag erarbeitet, denn lediglich Transparenz reiche nicht. Wichtig und entscheidend seien die Ziele. Daher habe seine Fraktion diese in die kommunal bedeutsamen fünf Punkte gefasst. Die kommunale Daseinsvorsorge dürfe man sich nicht durch Entscheidungen aus Brüssel oder Washington nehmen lassen.

 

Landrat Püning fasst als Zwischenergebnis zusammen, dass der Punkt 1 des Beschlussvorschlages wohl keine Basis findet. Eine politische Resolution erscheine konsensfähig.

 

Ktabg. Höne berichtet von einer internationalen Konferenz von kommunalen Vertretern in Atlanta (USA) von vor zwei Jahren, in der von amerikanischen Teilnehmern im Hinblick auf den dortigen Mindestlohn von 12,50 € und der Tatsache, dass die Bundesrepublik keinen Mindestlohn kannte, Befürchtungen geäußert wurden. Es sei überheblich, so zu tun, als wenn jenseits des Atlantiks „Sodom und Gomorrha“ herrsche.

Er erinnert daran, dass vor Jahren die Privatisierung der Wasserversorgung durch Regelungen der EU befürchtet wurde. Die Regelung bestand letztlich nur darin, dass, wenn eine Privatisierung erfolgt, dies in einem fairen Wettbewerb zu geschehen habe.

Dies zeige, dass man nicht vorschnell urteilen solle.  Er persönlich finde es schade, dass die Informationen so spärlich gegeben werden. Das hinter verschlossenen Türen Staatsverträge ausgehandelt werden, entspreche jedoch der Übung sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene.

Beide Anträge seien – so Ktabg. Höne -  wegen mangelnder Zuständigkeit abzulehnen.

 

Ktabg. Kleerbaum fühlt sich angesichts der Zuständigkeitsfragen in den Bundestag versetzt. Er stellt klar, dass eine Verfassungsbeschwerde zum jetzigen Zeitpunkt wegen des fehlenden Gesetzes nicht erhoben werden kann. Dies könne sich in der Zukunft ändern.

Zum zweiten Beschlussvorschlagspunkt führt er aus, dass im Gegensatz zu Beschlüssen zur Atomwaffenfreien Zone hier eine Berührtheit bestehe und dieser Punkt nicht abzusetzen sei.

Er weist darauf hin, dass die kommunalen Spitzenverbände an vielen Gesetzesvorhaben beteiligt werden und Stellungnahmen abgeben. Wenn in jedem Fall eine Resolution abgegeben werden sollte, würde das die ehrenamtlichen Politiker in den Kreisen und Städten überfordern. 

In dem zulässigen Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde die Stellungnahme der Spitzenverbände auf einen Kern reduziert. Es müsse überlegt werden, wie man mit Resolutionen umgehen wolle, wobei er für einen zurückhaltenden Umgang plädiert.

 

Die kommunalen Spitzenverbände hätten zu Recht die Stellungnahme eingebracht. Sie ist zu begrüßen und werde daher generell unterstützt. Die vorgeschlagene Erhebung einer Verfassungsbeschwerde werde abgelehnt.

 

 

Ktabg. Rampe weist auf die fraktionsinterne Beratung hin und stimmt zu, dass eine Verfassungsbeschwerde zzt. nicht erfolgen kann und daher abgelehnt wird. Dem Antrag der Kreistagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde zugestimmt.

Ktabg. Lunemann erklärt die Zustimmung seiner Fraktion für den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Ktabg. Vogelpohl wirbt für den Antrag seiner Fraktion damit, dass dieser klarer, zusammenfassend und kürzer und damit bürgerfreundlicher sei.

Ktabg. Höne erwidert, dass die Chancen für mehr Wachstum, wie es die kommunalen Spitzenverbände erkennen, in dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht enthalten ist und damit die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände verkürzt widergibt.

Ist. Er könne daher diesem Vorschlag nicht zustimmen.

 

Landrat Püning erklärt, dass nach seiner Wahrnehmung Konsens darin besteht, die Position der kommunalen Spitzenverbände zu unterstützen. Er schlägt vor, nur über den letzten Absatz des Antrages der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ohne das Wort „daher“ abzustimmen.

 

Ktabg. Vogelpohl erklärt zu dieser Verfahrensweise sein Einverständnis und dankt Landrat Püning „für diesen weisen Vorschlag“.

 

 

 

Zunächst lässt Landrat Püning über den Beschlussvorschlag Punkt 1 des Antrags der Kreistagsfraktion FAMILIE / DIE LINKE abstimmen.

 

Beschluss:

 

Der Kreis Coesfeld reicht über den Landrat eine Verfassungsbeschwerde wegen der drohenden Zustimmung der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union zu den Abkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) zwischen Europäischer Union und Kanada und TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) zwischen Europäischer Union und den USA mit Antrag auf einstweilige Anordnung unverzüglich ein.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 2 JA-Stimmen

                                                    52 NEIN-Stimmen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Anschließend lässt er über den letzten Absatz des Antrages der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen, da dieser auch den Punkt 2 des Antrags der Kreistagsfraktion FAMILIE / DIE LINKE enthält.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               52 JA-Stimmen

                                                      2 NEIN-Stimmen