Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Enthaltungen: 2

Beschlussempfehlung:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgende Beschlussvorschläge zu unterbreiten:

 

1) Die vorgestellten Arbeitsergebnisse und Entwürfe zum Regionale 2016-Projekt „Wasser­BurgenWelt“ werden positiv bewertet und zustimmend zur Kenntnis genommen. Der weiteren Ausarbeitung des Gesamtkonzeptes und der Arbeitsbausteine für die Umgestaltung der Burg Vischering bis zur Umsetzungsreife wird zugestimmt.

 

2)  Die Verwaltung wird beauftragt

 

1.    den auf der Grundlage des EU-Wettbewerbes verhandelten Vertrag mit dem Büro Duncan McCauley, Berlin, für die Ausführung der Leistungsphasen 4 bis 9 sowie für die weiteren besonderen Leistungen zu beauftragen.

2.    einen Vertrag mit dem Büro für Landschaftsarchitektur JKL, Georgsmarienhütte, für die nötigen weiteren Planungsleistungen im Außenraum der Burg Vischering abzuschließen.

 

 


Ktabg. Kortmann erläutert, dass im Rat der Stadt Lüdinghausen eine breite Koalition Bedenken hinsichtlich des Umgangs mit den Flächen zwischen den Burgen habe. Das Konzept von Duncan McCauley passe nicht mit den Planungen der Stadt Lüdinghausen für den Außenbereich zusammen. Dies würde den Zweck der beantragten Fördermittel in Frage stellen. Die Stadt Lüdinghausen und der Kreis Coesfeld sollten sich abstimmen, damit ein homogenes Gesamtkonzept entstehe.

Kreisdirektor Gilbeau erläutert, dass die Konzepte für den Marktplatz integriert seien. Das Wegekonzept sei unstrittig. Die Klosterstraße sie die Grenze der Zuständigkeiten der politischen Gremien. Die Diskussion über einzelne Installationen solle nicht verwechselt werden mit der Diskussion über die Entwicklung des Naturraumes. Im Übrigen seien die Eingriffsmöglichkeiten in den Naturraum aufgrund von Vorgaben des Naturschutzes stark begrenzt. Dem Büro Duncan McCauley obliege die Aufgabe, Vorschläge zu machen. Über deren Umsetzung entscheide die Politik.

Vorsitzender Dr. Gochermann merkt in diesem Zusammenhang an, dass der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport des Kreises Coesfeld einstimmig für die vorliegende Beschlussempfehlung gestimmt habe.

 

Ktabg. Kohaus schlägt eine Vereinbarung zwischen der Stadt Lüdinghausen und dem Kreis Coesfeld vor, in der geregelt werden solle, wie bei Differenzen im Rahmen des Projektes, aber auch im Rahmen des späteren Unterhalts, verfahren werde. Ferner fordert er konkretere Informationen dazu, welche investiven Mittel in welchem Kalenderjahr für das Projekt ausgegeben werden sollten und was der Unterhalt der gesamten Maßnahmen kosten werde.

Kreisdirektor Gilbeau erklärt, dass in 4 bis 6 Wochen Abstimmungsgespräche mit der Stadt Lüdinghausen über die Verantwortlichkeiten erfolgen sollen. Hierbei gehe es um die Koordinierung der einzelnen Maßnahmen. Direkte Eingriffsmöglichkeiten in die Planungen des jeweils anderen seien ausgeschlossen.

Weiterhin sieht Kreisdirektor Gilbeau die Verwaltung in einer Bringschuld im Bereich der Finanzen. Er verweist darauf, dass ein Betriebskonzept bis zum Jahreswechsel vorliegen solle, die Vorplanung jedoch noch nicht abgeschlossen sei. Der aktuelle Projektstand werde in regelmäßig stattfindenden Jour-fixe-Gesprächen mit allen Beteiligten erörtert. Der Kostenrahmen sei gesteckt (9.560.171 € Gesamtauszahlungen) und nur, was tatsächlich auch gefördert werde, werde umgesetzt.

 

Ktabg. Koch erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob das kommunizierte Budget bereits die Kosten für das Nutzungskonzept beinhalte. Dies wird bejaht.

 

Ktabg. Kunstlewe erkundigt sich nach dem genauen Förderbetrag, der für das Projekt „WasserBurgenWelt“ erwartet werde. Ihm sei lediglich bekannt, dass eine Förderung in Höhe von 30 – 50 % der Gesamtkosten im Raum stehe.

Kreisdirektor Gilbeau verweist an AL Bosman. Dieser führt aus, dass die exakte Höhe der Fördersumme noch nicht angegeben werden könne. Ein Antrag auf Förderung durch das LWL-Museumsamt in Höhe von 1 Mio. €, so Kreisdirektor Gilbeau, werde zurzeit vorbereitet und im Herbst dieses Jahres eingereicht. Der LWL fördere das Museumsvorhaben mit bis zu 400.000 € für Baumaßnahmen und maximal 600.000 € für Präsentations- und Einrichtungsmaßnahmen. Mit diesen Mitteln solle im Wesentlichen die neue Innengestaltung der Burg Vischering finanziert werden. Ein Antrag für die erwartete Städtebauförderung für das Jahr 2015 werde zurzeit von der Bezirksregierung Münster bearbeitet.

 

Bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ist ein stimmberechtigtes Ausschussmitglied nicht zugegen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               18 Ja-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen