Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

1.            Der „Bericht der Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und des Lageberichts des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2014“ vom 14.08.2015 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.         Der Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2014 wird in der vom Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 16.09.2015 testierten Fassung mit einer Bilanzsumme von 338.377.701,26 Euro und einem Jahresüberschuss von 3.882.192,44 Euro festgestellt.

 

3.            Dem Landrat wird für den Jahresabschluss 2014 gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW  i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung erteilt.

 

4.            Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 3.882.192,44 Euro wird gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einem Teilbetrag von 1.239.363,81 Euro, also bis zum möglichen Höchstbetrag, der Ausgleichsrücklage und mit einem Teilbetrag in Höhe von 2.642.828,63 Euro der allgemeinen Rücklage zugeführt.

 

5.            Für das Haushaltsjahr 2014 wird eine Abrechnung des aus der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt erzielten Überschusses in Höhe von 2.198.099,00 Euro gemäß § 56 Abs. 5 S. 2 KrO NRW vorgenommen. Die Erstattung an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt ist im Haushaltsjahr 2016 auf der Basis der für das Haushaltsjahr 2014 geltenden Umlagegrundlagen vorzunehmen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig