Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 werden gemeinsam beraten.

 

Ausschussvorsitzender Kleerbaum übergibt das Wort an MA Dreier, Leiter des Kommunalen Integrationszentrums (KI), der sich kurz vorstellt. Er führt aus, dass er seit 27 Jahren Mitarbeiter des Kreises Coesfeld sei, zuletzt in der Abteilung 53 – Gesundheitsamt verantwortlich für den Sozialpsychiatrischen Dienst. Die nun von ihm übernommene, anspruchsvolle Aufgabe habe er gerne angenommen. Im Kreis Coesfeld, so MA Dreier, herrschen gute Bedingungen. Er lobt die Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den Wohlfahrtsverbänden sowie den vielen ehrenamtlich Tätigen, die er bereits durch seine Tätigkeit im Gesundheitsamt kennengelernt habe.

 

Mit einer Präsentation (siehe Anlage zur Niederschrift) stellt er kurz die rechtlichen, personellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen des KI dar, bevor mit der Aussprache über das KI und die Präsentation an sich sowie alle sonstigen relevanten Themen begonnen wird.

 

Ktabg. Wobbe sorgt sich um die bisher schon im Bereich „Flüchtlinge“ hauptberuflich tätigen Personen, wenn das KI „voll“ an den Start geht, und fragt sich, wie eine Einbeziehung dieser erfolge.

 

MA Dreier entgegnet, dass alle Akteure mit einbezogen würden und man auf die Erfahrungen bereits seit längerer Zeit tätiger Personen und Stellen zurückgreife. Der Vorschlag des KI zur Einrichtung einer arbeitsfähigen Vorbereitungsgruppe zur Entwicklung eines Integrationskonzepts unter Mitwirkung von Vertretern des Integrationsausschusses, der Bürgermeisterkonferenz, der betroffenen Abteilungen der Kreisverwaltung, der Wohlfahrtsverbände, der ehrenamtlichen Initiativen, der Migrantenorganisationen sowie der Schulaufsicht ziele genau in diese Richtung.

 

Vorsitzender Kleerbaum sieht die Gefahr, dass man „hinterherhinke“, wenn man erst neue Konzepte entwickeln müsse. Die Gemeinden seien bereits lange im Geschäft, man müsse schauen, wie andere mit dem Thema umgehen. Genau wie Ktabg. Bednarz sieht er eine hohe Priorität darin, Netzwerke zu schaffen, Erfahrungen zu sammeln und zu „reden, reden, reden“.

Ktabg. Lütkecosmann sieht eine Chance darin, nun etwas Neues zu schaffen und ggf. bestehende Konzepte zu ersetzen, die durch die rasende Entwicklung bereits veraltet seien. Er sieht es als wichtig an, alle Kommunen zu beteiligen und fragt, ob das Konzept jedes Jahr erneuert werden müsse.

Auch Ktabg. Vogelpohl weist auf die Wichtigkeit der Kommunikation mit allen Beteiligten hin, sei es Haupt- oder Ehrenamtler. Er gehe davon aus, dass alle zu 90 - 95 % dieselben Probleme hätten. Spannend sei hier die Differenz und wie man dort helfen könne.

Auch Ktabg. Hesse sieht das KI als eine Netzzentrale. Sicher werde es anfangs etwas holprig beginnen, aber nach ein paar Monaten werde es laufen, so seine Erwartung.

 

MA Dreier erläutert, dass das Konzept bis zum 31.08.2016 aufgestellt werden müsse. Das Land habe gewisse Handlungsfelder vorgegeben. Eine erste Festlegung erfolge durch den Förderbescheid. Eine Fortschreibung erfolge alle zwei Jahre. Auch wenn gewisse Vorgaben bestünden, könnte dennoch auf Beispiele anderer zurückgegriffen werden, ohne auf eine kreisspezifische Ausrichtung zu verzichten.

 

Ktabg. Schäpers sieht es als wichtig an, direkt mit der Arbeit zu beginnen, sobald die vorgesehenen 5,5 Stellen besetzt worden seien. Sie bittet um Auskunft, wo die Personen denn untergebracht würden. Fragen zur Förderung des Landes stellten Ktabg. Dr. Wenning und Ktabg. Schäpers, die um Auskunft bitten, ob die Förderung erst erfolge, wenn das komplett ausgearbeitete Integrationskonzept vorliege.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr teilt mit, dass der Bewerbungsschluss für die Lehrerstellen in Kürze sei. Daher sei es unklar, wann die Stellen tatsächlich besetzt werden können. Das KI werde im Kreishaus in Coesfeld untergebracht. Eine Förderung erfolge bereits jetzt, ein erster Bewilligungsbescheid sei schon da. Es erfolgen jeweils weitere Bewilligungen je nach Stellenbesetzung.

 

Auf Vorschlag von Ktabg. Bednarz sollten die beiden Vertreter des Integrationsausschusses für die Vorbereitungsgruppe zur Entwicklung des Integrationskonzeptes nun direkt benannt werden und nicht in einem langwierigen interfraktionellen Abstimmungsprozess. Landrat Dr. Schulze Pellengahr bittet daher um Vorschläge und fragt, wer Interesse an einer Mitarbeit in der Arbeitsgruppe habe.

 

Ohne förmliche Abstimmung werden folgende Mitglieder für die Arbeitsgruppe benannt:

 

Ktabg. Lütkecosmann (Vertreter: Ktabg. Zanirato)

Ktabg. Bednarz (Vertreter: Ktabg. Bockemühl)

 

Ktabg. Vogelpohl weist auf die Problematik der Beschulung von Flüchtlingen an den Berufskollegs hin. FBL Schütt teilt mit, dass der Besuch der Berufsschule bis 18 verpflichtend sei, es sei denn, die Person befindet sich in einer Ausbildung. Das Schulministerium weigere sich gegen die vom LKT befürwortete Öffnung. Die Problematik stehe aber bereits seit längerem zwischen den betroffenen Stellen in der Diskussion und sei u.a. Thema einer Sondersitzung am 15.01.2016. Er teilt weiter mit, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) möglichst umgehend nach Zuweisung und Unterbringung beschult werden sollen. Dies erfolge dann wohl in einer der Lüdinghausener Schulen für die in Seppenrade untergebrachten umF.

 

Auf den Hinweis von Ktabg. Wobbe, der bemängelt, dass Minderjährige teilweise in Integrationskurse geschickt würden und Erwachsene oft monatelang auf einen Kurs warten müssten, weist FBL Schütt hin, dass selbstverständlich die Schulpflicht vorgehe. Leider seien Kurse mangels Personal ausgebucht, so dass Wartezeiten momentan nicht zu verhindern seien.

 

Abschließend weist Ktabg. Dr. Wenning darauf hin, dass genau die nun diskutierten Detailfragen im KI geklärt werden könnten.