Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt verweist zunächst auf die Sitzungsvorlage SV-9-0523 zur Sitzung des Integrationsausschusses vom 19.05.2016. Er weist noch einmal auf das Zuständigkeitsgefüge hin, wonach das Jobcenter erst nach der positiven Entscheidung über den Asylantrag Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur beruflichen Eingliederung erbringen könne.

Dann stünden für diesen Personenkreis sämtliche Angebote des Jobcenters zur beruflichen Eingliederung, aber auch spezielle Angebote wie z.B. Maßnahmen, die gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eingekauft worden seien, oder Integrationssprachkurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Verfügung.

Zur Unterstützung der beruflichen Integration vor dem Rechtskreiswechsel in das SGB II sei zum 01.01.2016 gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit  ein sogenannter „Integration Point“ (IP) eingerichtet worden. Derzeit würden drei Mitarbeiter der Agentur für Arbeit kreisweit über 300 Flüchtlinge mit einer hohen Bleibewahrscheinlichkeit betreuen. In der kommenden Woche würden die neuen Zahlen veröffentlicht. Derzeit stünden rd. 3.000 Personen im Kreis Coesfeld im laufenden Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden würden aus diesem Personenkreis geeignete Personen dem Integration Point zuweisen. Im 4. Quartal 2015 seien 88 Personen und im 1. Quartal 2016 sogar 100 Personen aus dem AsylbLG in den Rechtskreis des SGB II gewechselt. In den Monaten April und Mai 2016 hätten noch einmal weitere 52 Personen einen entsprechenden Rechtskreiswechsel vollzogen. Es sei damit zu rechnen, dass noch viele weitere Flüchtlinge vor einer Anerkennung stehen würden und folglich in das SGB II wechseln werden.

 

Auf den Hinweis der Vorsitzenden Schäpers auf die unterschiedlich hohen Zuweisungszahlen der einzelnen Städte und Gemeinden zum IP gibt FBL Schütt an, dass der IP erst zum 01.01.2016 gestartet sei. Die Vereinbarung müsse erst „gelebt“ werden. Er sei sich bewusst, dass eine Nachsteuerung in den ein oder anderen Bereichen wohl noch angezeigt sei. Es seien daher auch Gespräche mit der Bundesagentur für Arbeit über Optimierungsmöglichkeiten geplant.

Vorsitzende Schäpers lobt die Einrichtung eines IP. Im Kreis Coesfeld existiere im Übrigen bereits ein gutes Netz an Hilfen für Flüchtlinge.

 

Auch Ktabg. Wessels gibt an, dass nicht zu erwarten gewesen sei, dass bereits jetzt schon konkrete Ergebnisse vorliegen würden. Der Schritt der Einrichtung eines IP sei jedoch ein guter Weg.

 

FBL Schütt macht deutlich, dass es wichtig sei, dass die Jobcenter beim Übergang vom IP in das SGB II ausführliche Dokumentationsunterlagen und Informationen erhalten, damit darauf aufbauend die berufliche Integration durch die Jobcenter erfolgen könne.

 

Ktabg. Kurilla teilt mit, dass sie zunehmend Anfragen von jungen Menschen erhalten würde, die nach einer erfolgten Ausweisung wieder in Deutschland eingereist seien und einen erneuten Asylantrag gestellt hätten, und erkundigt sich, ob auch der Kreis Coesfeld diese Erfahrung mache. FBL Schütt sichert zu, diese Frage an die Ausländerbehörde weiterzuleiten.

 

Ktabg. Pohlmann erkundigt sich nach den Erfahrungen des Jobcenters hinsichtlich der beruflichen Qualifikationen der Flüchtlinge. FBL Schütt erklärt hierzu, dass er davon ausgehe, dass ca. 10 % der Flüchtlinge für den Arbeitsmarkt qualifiziert sei.