Ktabg. Dropmann fragt an, ob bei den Amtsvormundschaften auch beim Jugendamtsbezirk des Kreises Coesfeld einmal im Monat Kontakte mit den betreuten Personen stattfinden.

 

FBL 2 Schütt und AbtL´in 51 Dülker erläutern, dass dies gesetzlicher Auftrag sei, allerdings dies bei dem Schlüssel von 50 Betreuten je Betreuer in einem Flächenkreis wie dem Kreis Coesfeld faktisch nicht umsetzbar sei. Aus diesem Grund habe man sich mit den Amtsgerichten vereinbart, dass eine Dokumentation erfolge, wenn die gesetzliche Vorgabe von einem Besuch im Monat nicht eingehalten werden könne. Dies sei aber nur für besondere Ausnahmen möglich, die besonders gut laufen.