Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Beirat stimmt dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung von folgendem Verbot innerhalb des Naturschutzgebietes „Haselbach und Haspelhuck“ des Landschaftsplans Buldern zu:

Bauliche Anlagen i. S. d. Bauordnung für das Land NRW zu errichten, zu erweitern oder deren Nutzung zu ändern, auch wenn sie keiner Genehmigung, Planfeststellung oder Anzeige bedürfen.

 

Die Ausführung des Vorhabens soll in naturverträglichem Baumaterial erfolgen.


Herr Grömping erläutert anhand von Karten und Fotos den Antrag des NABU. Er weist darauf hin, dass die Pflege der großen Fläche viel Arbeit bedeute, die vom NABU geleistet werde. Problematisch sei, dass den Helfern keine direkte Zuwegung mehr zur Verfügung stehe und sie die zu pflegenden Bereiche nur noch durch den Wald erreichen könnten. Für die Errichtung eines Geräteschuppens biete sich der gewählte Standort an, da die Hecke, die als Tarnung des Schuppens diene könne, hier eine Aussparung aufweise.

 

Herr Ansmann stellt die Frage, ob hier nicht eine Ausführung des Geräteschuppens in Holz zu bevorzugen sei.

Herr Dr. Baumanns spricht das Problem der Verrottung an, dem im Naturschutzgebiet nicht mit Holzschutz entgegengewirkt werden könne.

Herr von Hövel wendet ein, dass ein fachgerecht ausgeführter Holzschuppen nicht verrotte und eine landschaftsgerechte Alternative darstelle. Er halte den geplanten Schuppen allerdings für sehr groß. Dem hält Herr Dr. Baumanns entgegen, dass dort 3 - 4 Schubkarren gelagert werden müssten.

Herr Grünert spricht sich ebenfalls für eine Holzbauweise aus und empfiehlt hierfür Douglasie oder Lärche. Ein Pflegeproblem bestehe nur bei Verwendung dünner Bretter bzw. von Fichte. Die Verwendung von Naturmaterial müsse doch auch im Sinne des NABU sein.

Herr Jung empfiehlt dem NABU, mit dem Naturschutzzentrum und der Kreishandwerkerschaft Kontakt aufzunehmen.

 

Er stellt den entsprechend ergänzten Beschlussvorschlag zur Abstimmung:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               13 Ja-Stimmen

                                                    1 Enthaltung