Beschluss:

 

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Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr stellt mit seinem PowerPoint-Vortrag „Wie kann Integration gelingen?“ die aktuelle Asylbewerber- und Flüchtlingslage, die Kosten der Flüchtlingshilfe und die notwendigen Bedingungen einer gelingenden Integration im Kreis Coesfeld dar.

 

Der TOP 3 wird vorgezogen und MA Dreier berichtet abwechselnd mit Landrat Dr. Schulze Pellengahr zum aktuellen Stand des Integrationskonzeptes nach der Integrationskonferenz am 30.06.2016 sowie zur Entwicklung des Kommunalen Integrationszentrums (KI). In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf die Haushaltsberatungen 2017 vorsorglich auch auf die Maßnahmen zur Verbesserung der Spracherwerbschancen für Flüchtlinge („Abschluss der Projektkooperationen mit den drei VHS“) und weitere Planungen zur Integration von Flüchtlingsfamilien (z.B. „Einstieg in das Landesprogramm „Griffbereit““) hingewiesen.   

 

Die gemeinsame Präsentation ist dieser Niederschrift beigefügt und kann über das Kreistagsinfomationssystem (KIS) abgerufen werden.

 

Wesentliche Wortmeldung, Fragen sowie Anmerkungen zum Vortrag werden in chronologischer Reihenfolge aufgelistet:

 

  • Ktabg. Wobbe berichtet von einer Beschulung von Flüchtlingskindern am Gymnasium Canisianum in Lüdinghausen (wohl in der Sekundarstufe I) und fragt, wie dort die Schüler ausgesucht würden. Gibt es Kriterien wie Wohnort oder Leistung? Fraglich sei auch, ob dort Kinder aus anderen Gemeinden auch beschult werden könnten? FBL Schütt erklärt, dass das Canisianum in Lüdinghausen eine private Schule sei und daher die Kriterien der Aufnahme nicht bekannt seien. Man könne davon ausgehen, dass es sich um eine Sek I-Beschulung handele. Klärung wurde zugesagt. Landrat Dr. Schulze Pellengahr ergänzt, dass grundsätzlich die jeweilige Schule über eine Aufnahme entscheide.

 

Anmerkung der Verwaltung hierzu:

 

FBL Schütt berichtet nach Rückfrage beim Gymnasium Canisianum Lüdinghausen, dass es sich bei der beschulten Gruppe – wie vermutet – um eine Sek I-Beschulung handelt.

 

  • Zum Thema „Kosten der Integration“ bittet Ktabg. Lütkecosmann um Auskunft, ob es eine Berechnung oder Aufstellung über die (positiven) wirtschaftlichen Auswirkungen gebe. Letztlich würden Kosten für Investitionen oder Konsumgüter doch auch in der Wirtschaft zu Einnahmen führen. Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt aus, dass es dazu bisher keine Erhebungen gebe. Ktabg. Vogelpohl berichtet von einer Tischlerei in Mettingen, Kreis Steinfurt, die von einem 1-Schicht-Betrieb zu einem 3-Schicht-Betrieb umgestellt habe, um Unterkünfte für Flüchtlinge bauen zu können. Hier werde zum Beispiel eine positive Auswirkung deutlich.

 

  • Zu der Ersterfassung von Asylsuchenden merkt Ktabg. Wobbe an, dass in Münster seit Juni/Juli 2016 alle Flüchtlinge in der York-Kaserne registriert und angehört würden und am Ende des Tages in 85 % der Fälle Ergebnisse mit einer Bleiberechtsprognose vorlägen. Aus dem Kreis Coesfeld würden noch immer Flüchtlinge zum FMO nach Greven oder gar nach Bielefeld gebracht, was auch einen deutlichen höheren Zeitaufwand für die Betreuer mit sich bringe. Er fragt sich, warum man nicht von der Nähe zur York-Kaserne in Münster partizipieren könne. Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass diesem Hinweis bereits nachgegangen worden sei. Es habe sich teilweise um relativ komplizierte „Altzuständigkeiten“ gehalten. Nunmehr würden aber voraussichtlich im September 1.200 Flüchtlinge aus dem Kreis Coesfeld gebündelt in der York-Kaserne registriert.

 

  • Zur Folie 42 des Vortrags „Exkurs 2 – Integrationsgesetzt ab 05.08.2016“ ergänzt Herr Meiners, dass es sich bei den beschriebenen „Minijobs“ nicht um die klassischen sogenannten „450 €-Minijobs“ handelt, sondern lediglich um Arbeitsgelegenheiten. Hierzu werde auch im Vortrag in TOP 2 etwas gesagt.