Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgende Beschlussvorschläge zu unterbreiten:

 

  1. Der Mitgliedschaft der „Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld GmbH“ (wfc) am gemeinnützigen Trägerverein des Kompetenzzentrums „münsterLAND.digital“, dem münsterLAND.digital e.V., wird zugestimmt.

 

  1. Die Vertreter des Kreises Coesfeld in der Gesellschafterversammlung der wfc werden angewiesen, entsprechenden Beschlussvorschlägen in der Gesellschafterversammlung der wfc zuzustimmen.

 

 

 


Dr. Grüner berichtet, dass das Münsterland gemeinsam an einem Wettbewerb zur Einrichtung von Kompetenzzentren für die digitale Entwicklung in der Wirtschaft teilgenommen habe. Ausgeschrieben hatte das Land NRW die Förderung von fünf solcher Kompetenzzentren. Vor allem gehe es hier um die Verknüpfung von Start-Ups, kleinen und mittelständischen Unternehmen, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Das erforderliche Geld werde hälftig von der Wirtschaft und der Wirtschaftsförderung sowie vom Land NRW bereitgestellt.

Zurzeit werde in Münster eine Immobilie für ein solches Kompetenzzentrum gesucht, in der mit Technologien und Prozessen experimentiert werden könne. Dieses sogenannte Hub brauche eine Trägerinstitution. Deshalb soll der Verein münsterLAND.digital e. V. gegründet werden, in dem die wfc GmbH als Projektpartner dieses Vorhabens Mitglied werden möchte. Der Aufsichtsrat habe hierüber bereits gesprochen, nun seinen entsprechende Beschlüsse der kommunalen Gesellschafter nötig.

Ausschussvorsitzender Dr. Gochermann ergänzt, dass das Land nicht damit gerechnet habe, dass das Münsterland die Voraussetzungen erfülle. Daher werde jetzt die Einrichtung von sechs Hubs gefördert. Münster sei hierbei das Zentrum – in den Münsterlandkreisen sollen Satelliten unterhalten werden.

Dr. Grüner bestätigt, dass Münster mit seinen Hochschulen und Start-Ups das Zentrum sei, jedoch sollten auch Projekte in den Kreisen durchgeführt werden.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig