Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt stellt einleitend dar, dass entgegen der Vorjahresprognose die Schülerzahlen nicht gesunken, sondern wegen des Zustroms von Flüchtlingen in die Internationalen Förderklassen (IFK) gestiegen seien.

In der Begleitarbeitsgruppe zur Schulentwicklungsplanung sei die weitere Vorgehensweise zu beraten.

 

Ktabg. Vogelpohl erklärt, er vermisse in der Darstellung der Schülerzahlen eine Aufschlüsselung nach Vollzeit- und Teilzeitbildungsgängen und fragt, ob in den Teilzeitbildungsgängen ein Rückgang festzustellen sei. Er fragt weiter, ob die seinerzeit von Herrn Oberstudiendirektor Kortekamp geführte Initiative, Bildungsgänge des Dualen Systems in den Kreis Coesfeld zu holen, Früchte getragen habe.

AL Jasper führt dazu aus, dass die Zahl von 2.792 Schüler/innen des Dualen System der Zahl des Vorjahres entspreche; bei den Angebotsbildungsgängen sei ein Rückgang von 150 festzustellen.

Die Aufschlüsselung nach Vollzeit- und Teilzeitbildungsgängen werde im „Bericht 2016/17 über die Schülerzahlprognose und Raumbedarfsermittlung der Berufskollegs“ dargestellt. Dieser Bericht solle – wie in der Sitzungsvorlage mitgeteilt – zur nächsten Ausschusssitzung vorgelegt werden. Bei der Schülerzahlprognose müsse noch eine möglichst realistische Ermittlung über die dauerhafte Entwicklung der Beschulung von Flüchtlingen in Internationalen Förderklassen, den weiteren Ausbildungsvorbereitungsklassen sowie in den Angebotsbildungsgängen überlegt werden. 

 

Zur Frage von Ktabg. Kurilla, wie viele Schüler/innen der IFK welchen Abschluss schaffen, erklärt OStD´in Neuser, dass ein Großteil den Abschluss der Hauptschulklasse 9 erreiche.

OStD Kortekamp ergänzt, dass im ersten Jahr in der Regel Deutschkenntnisse erlangt würden und danach im zweiten Jahr ein Abschluss schaffbar sei. OStD´in Stoll-Röhl weist zudem auf die Probleme hin, dass bei ca. 10 % der Neuzugänge ein hoher Alphabetisierungsanteil feststellbar sei und überwiegend die Notwendigkeit des pünktlichen Erscheinens zum Unterricht nicht beachtet werde.  

 

Auf die weitere Frage von Ktabg. Kurilla, in wie weit der Kreis hinsichtlich der geschilderten Problematiken unterstützen kann, verweist  FBL Schütt  auf diverse Lösungsansätze, wie die Resolution zum Recht auf Schulbesuch für über 18-jährige Flüchtlinge, aber auch auf die Zuständigkeit des Integrationsausschusses unter Hinweis auf Regelungen nach dem SGB sowie Maßnahmen der Bundesagentur, den Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabegesetzes, etc.

 

Die Anregung von Ktabg. Vogelpohl, Anschlussbildungsangebote an Weiterbildungskollegs als Option in Betracht zu ziehen, werde laut FBL Schütt geprüft. 

Mitglied Kaltegärtner fragt, wie die Pflicht zur pünktlichen Schulpflichtwahrnehmung denn eingefordert werden könne. FBL Schütt antwortet, dass dies schon für in Deutschland Geborene ein zwar geregeltes, aber dennoch schwieriges Unterfangen sei. Er sehe eine Möglichkeit, dass ggf. Flüchtlingsinitiativen durch Beratungsleistungen einbezogen werden könnten.

OStD Kortekamp hält die üblichen den Schulen zur Verfügung stehenden Ordnungsmaßnahmen in diesen Fällen für wenig effektiv, misst aber der Androhung von Unterrichtsausschluss einen höheren Wirkungsgrad zu, da es seiner Erfahrung nach gezielter Wille der Betroffenen sei, die deutsche Sprache zu erlernen.

 

Vors. Merschhemke bittet abschließend darum, in der nächsten Sitzung das Konzept der IFK vorzustellen.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.