Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu machen:

 

a)    Die unter Ziff. I a) Nr. 1 bis 4 aufgeführten Sanierungsmaßnahmen werden wie geplant und im Haushaltsplan 2016 veranschlagt, über das KInvFöG NRW-Programm umgesetzt.

b)    Die Investitionsmaßnahmen zur Sanierung des RvW, Lüdinghausen, vgl. S. 2 Ziff. I a) Maßnahme-Nr. 5 und 6 werden vom Haushaltsjahr 2016 auf das Haushaltsjahr 2017 ff. verschoben und hier ganz oder teilweise über das Programm „Gute Schule 2020“ finanziert. Hierdurch werden Fördermittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 4.707.000 € frei.

c)    Das vorläufige Sanierungskonzept wird beschlossen. Der aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zu erwartende Förderbetrag in Höhe von 7.174.788 € (für die Jahre 2017 bis 2020 jährlich 1.793.697 €) wird zur Finanzierung der unter S. 4 Ziff. I b) Maßnahme-Nr. 1 bis 5 aufgeführten investiven Sanierungsmaßnahmen eingesetzt.

d)    In den Haushaltssatzungen 2017-2020 werden Kreditermächtigungen über jeweils 1.793.697 € aufgenommen.

e)    Die frei gewordenen Fördermittel aus dem KInvFöG NRW in Höhe von 4.707.000 € werden in Höhe von 3.600.000 € (90% der Bausumme) zur Finanzierung des Kreishausneubaus eingesetzt.

f)     Die danach noch frei verfügbaren Fördergelder in Höhe von 1.107.000,00 € werden zur Finanzierung der Maßnahme energetische Sanierung RvW-BK, Lüdinghausen, herangezogen.

g)    Die geplanten Maßnahmen „Neubau des Kreishauses V“ und „Qualifizierung des Schulstandortes (Gebäude der Geschwister-Scholl-Schule in Nottuln) als Ersatz für die Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen“ werden mit einem Sperrvermerk versehen.


FBL Schütt erklärt, dass Gegenstand der Beratungen zwei Förderprogramme seien, aufgrund derer der Kreis ein Bündel an vorgesehenen Maßnahmen in die Planung genommen habe. Grundsätzlich habe sich die Verwaltung hierzu entschieden, um sich zunächst auszutauschen und final weiter beraten zu können. 

Die entscheidenden Positionen seien im Beschlussvorschlag mit Sperrvermerken versehen.

Er bezieht sich insbesondere auf die Frage des möglichen Standortwechsels der Astrid-Lindgren-Schule. An der Schule in Lüdinghausen herrsche erheblicher Sanierungsbedarf, zudem sei die Schule inzwischen zu klein. Daher sei es zu Überlegungen eines Wechsels zur ehemaligen Geschwister-Scholl-Schule nach Nottuln gekommen. 

Im Frühjahr 2017 werde die Verwaltung nach weiteren Verhandlungen mit der Gemeinde Nottuln den gesamten Sachverhalt darlegen und mit entsprechendem Entscheidungsvorschlag zur Beratung unterbreitet.

 

Zur Frage des Ktabg. Wobbe, woher die Schüler/innen kommen und ob an anderen Schulorten andere Möglichkeiten gegeben sind, verweist FBL Schütt zunächst auf die Darstellungen bei TOP 1  zu den Herkunftsorten der Schüler/innen. Zudem erläutert er, dass die Schule ursprünglich in Nottuln ihren Standort hatte und vor rd. 30 Jahren nach Lüdinghausen verlagert worden war. Mit der Schulleitung sei das Thema Herkunftsorte der Schüler/innen bereits abgesprochen, auch müsse  die Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs in den Blick genommen werden. Insgesamt müssten aber die weiteren Verhandlungen mit der Gemeinde Nottuln abgewartet werden.

 

Ktabg. Vogelpohl erkundigt sich nach konkreten Angaben zur Maßnahme Kreishaus V. FBL Schütt erläutert, dass dieser Fachausschuss wohl nicht der richtige sei, führt aber aus, dass  zum Neubau verschiedenste Überlegungen getätigt würden. In der Hauptsache ginge es gegenwärtig um die haushaltstechnische Berücksichtigung  der Gelder.

Ausweislich der Sitzungsvorlage werde den zuständigen Gremien zur Frage des Bedarfs und der Gestaltung des Objekts in einer gesonderten Vorlage im Januar bzw. Februar 2017 berichtet und ein entsprechender Entscheidungsvorschlag vorgelegt.

 

Ktabg. Waldmann äußert erhebliche Bedenken gegen das Vorhaben, finanzielle Mittel von schulischen Notwendigkeiten auf die Maßnahme Kreishaus V umzuwidmen.

FBL Schütt erklärt, dass für die Maßnahmen an den Schulen genug Geld aus dem Programm „Gute Schule 2020“ zur Verfügung stehe. Um frei werdende Fördergelder nicht verfallen zu lassen, habe man die Umschichtung zur Maßnahme „Kreishaus V“ vorgeschlagen.

 

Sodann lässt Vors. Merschhemke über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               12 Ja-Stimmen

                                                      0 Nein-Stimmen

                                                      4 Enthaltungen