Sitzung: 21.12.2016 Kreistag
Kreistagsforen in 2017 - Terminankündigung
Die Geschäftsstelle des LKT NRW weist daher bereits jetzt darauf hin, dass die Kreistagsforen im kommenden Jahr am 13.09.2017 in Düsseldorf und am 14.09.2017 in Gütersloh stattfinden werden. Ich bitte Sie, sich bereits diese Termine vorzumerken.“
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
Der
Landtag NRW hat am 10.11.2016 das Gesetz zur Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung beschlossen. Die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt
NRW erfolgte am 28.11.2016 (GV. NRW. S. 966). Die Rechtänderungen sind damit am
29.11.2016 in Kraft getreten, einige gelten aber auch erst mit Beginn der
Wahlperiode 2020.
Das
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ändert im Wesentlichen
folgende Regelungsbereiche, die die Kreise betreffen:
▪
Verdienstausfall (§ 30 KrO NRW)
▪
zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende (§ 31 KrO NRW)
▪
Aufwandsentschädigung für stellv. Fraktionsvorsitzende (§ 31 KrO NRW)
▪
Anhebung der Mindestgröße von Fraktionen (§ 40 Abs. 1 KrO NRW)
▪
Änderung der Höhe der Gruppenzuwendungen (§ 40 Abs. 3 KrO NRW)
▪
erweiterte Möglichkeit zur Verkleinerung des Kreistages (§ 3 Abs. 2 KWahlG)
▪
Mitgliedschaft von Hauptverwaltungsbeamten/innen in Sparkassengremien (§ 18
SpkG)
Die diese Änderungen begleitende zweite Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung wurde am 12.12.2016 bekannt gemacht und tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Ich beabsichtige, die Kreistagsmitglieder sowie die Sachkundigen Bürgerinnen und Bürger zeitnah schriftlich über die umfangreichen Änderungen und Einzelheiten zu informieren.
Mit der bereits angewiesenen Aufwandsentschädigung für den Monat Januar 2017 werden die Entschädigungen nach der bisherigen Regelung gewährt. Eine Nachzahlung und Neuberechnung ist mit der Auszahlung der Aufwandsentschädigung für den Monat Februar 2017 vorgesehen.
Hinsichtlich des Umgangs mit der neu geschaffenen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende werde ich mich zunächst mit den Fraktionsvorsitzenden austauschen. Sofern keine eigene Satzungsregelung geschaffen wird, bleibe es bei der gesetzlichen Bestimmung.“
Landschaftsplan
Senden
„Die Bezirksregierung Münster hat gegen den Landschaftsplan Senden keine Bedenken erhoben und kann damit wie beschlossen in Kraft treten.“