Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Ab dem 01.01.2020 werden die Kosten, die den Selbstzahlern für Leerfahrten im Rahmen des Fahrdienstes für Behinderte entstehen, nicht mehr als freiwillige Leistung des Kreises Coesfeld übernommen.

 

 

 

 


Ktabg. Vogelpohl bittet um Erläuterung, wie die bisherige Abrechnung vorgenommen worden sei. Dezernent Schütt berichtet, dass die bisherigen Kosten, die den Selbstzahlern für Leerfahrten entstanden sind, vom DRK gemeldet und vom Kreis Coesfeld erstattet worden seien. Nun liege die Zuständigkeit aber beim LWL.

 

Ktabg. Raack fragt, ob eine freiwillige Leistung durch den Kreis Coesfeld möglich sei, falls der LWL nicht zahle. Grundsätzlich seien, so Landrat Dr. Schulze Pellengahr, natürlich auch freiwillige Leistungen möglich. Da nun aber die Zuständigkeit beim LWL liege, sei es sinnvoll, dass der Kreis hier künftig keine freiwilligen Leistungen mehr gewähre. Eine Überprüfung eventueller freiwilliger Leistungen sei jederzeit möglich.

 

 


Form der Abstimmung:                      offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                      16 Ja-Stimmen

                                                                       1 Enthaltung