Sitzung: 11.12.2019 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-9-1581
Beschluss:
Von den Landesmitteln nach § 14c Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW
(TIntG) in Höhe von insgesamt
976.377,32 € werden 626.377,32 € zur Durchführung von Integrationsmaßnahmen in
2020 vorgesehen. Mit Rücksicht auf die noch fehlenden Ausführungen der
Landesregierung NRW zu den detaillierten Verwendungsmöglichkeiten erfolgt die
Verteilung auf verschiedene Produktgruppen erst in 2020 und wird in den
jeweiligen Fachausschüssen vorgestellt. Aus dem gleichen Grund bleibt eine Übertragung
eines weiteren Teils der Mittel im Rahmen des Jahresabschlusses 2019 in das
Haushaltsjahr 2020 vorbehalten.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr spricht seinen Dank an die Landesregierung NRW für die Weiterleitung der Integrationspauschale an die Kreise und Kommunen aus.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig