Beschluss: Kenntnis genommen

Dez. Schütt berichtet anhand der als Anlage 1 beigefügten Powerpoint-Präsentation über die wesentlichen aktuellen Zahlen der Leistungsbezieher/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“), die Anzahl der Personen mit Fluchthintergrund im SGB II sowie über die bisher erreichten Aktivierungen.

 

Ktabg. Lütkecosmann stellt fest, dass weiterhin ein Missverhältnis zwischen den Aktivierungen von Männern und Frauen festzustellen sei. Da die Angebote bezüglich der Integrationskurse mittlerweile zurückgefahren seien, erkundigt er sich, was von Seiten des Kreises unternommen würde, um Frauen bei den Aktivierungen zu unterstützen.

 

AL Schenk erklärt, dass im Rahmen des Profilings in der Fachanwendung erweiterte Daten erfasst werden, um entsprechende Bedarfe besser zu erkennen. Das bestehende, niederschwellige Angebot für geflüchtete Frauen, „Hand in Hand“, werde ergänzt um eine Maßnahme für geflüchtete Frauen. Die Corona-Pandemie habe die Schaffung der Angebote zwar etwas verzögert, jedoch könne eine Ausschreibung nach der Beratung im örtlichen Beirat zeitnah erfolgen.

 

Auf die Frage von Ktabg. Lütkecosmann, wo die Maßnahme regional angeboten würde, erklärt AL Schenk, dass mittels eines Mobilitätskonzepts, unter anderem durch den Einsatz von Fahrdiensten, eine hohe Erreichbarkeit der Maßnahmestandorte geschaffen werden solle.