Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren für den Landschaftsplan Baumberge-Süd gem. § 27a Abs. 1, 2 und § 27c Abs. 1 Landschaftsgesetz NRW (LG) hier: Offenlegung

fortzuführen.

 

 


Ktabg. Schulze Esking berichtet über ein Gespräch mit Anliegern und die vorgetragene Sorge, dass die Eigentümer der ausgewiesenen Wege zum Schadensersatz hergezogen werden könnten. Begründet werde dies mit einem bekanntgewordenen Urteil aus dem Sauerland, wonach ein Eigentümer zum Schadensersatz verurteilt worden sei, weil eine Person auf einem ausgewiesenen Wanderweg von einem herabstürzenden Ast verletzt worden sei. Deshalb beständen große Bedenken gegen die Ausweisung von Reit- und Wanderwegen. Die Forderung der Anlieger gehe dahin, sie von der Verkehrssicherungspflicht zu entbinden. Insgesamt sei es erforderlich, so Ktabg. Schulze Esking, die Versicherungspflicht zu prüfen und Alternativen zu überlegen, z.B. die Wege in öffentliches Eigentum zu übernehmen.

 

FBL Dr. Hörster antwortet, dass bereits im Fachausschuss diese Frage besprochen worden sei. Die Verwaltung habe inzwischen Kontakt mit dem Versicherungsverband für Gemeinden und Gemeindeverbände in Köln aufgenommen. Dabei werde auch die Frage der Haftungsfreistellung behandelt. Mit einer abschließenden Klärung werde noch während der öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanes gerechnet.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig