Sitzung: 04.02.2021 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: SV-10-0137
Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann erklärt eingangs die
spezielle Rolle des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und
Digitalisierung im Haushaltsplanberatungsverfahren. Der Ausschuss habe über die
von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (vgl. Änderungsliste 01/2021) zu
beschließen. Zudem sei der Ausschuss für bestimmte Produktgruppen (vgl.
Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 der Sitzungsvorlage) originär zuständig.
Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann benennt die zu beschließenden
Produktgruppen und lässt sodann über den Beschluss zu Ziffer 1 abstimmen.
Beschluss:
- Die im Entwurf des Haushaltsplanes
2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die
jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen
der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen ab
Seite
11.01 Personalwirtschaft 383
11.02 Organisation und Digitalisierung 393
11.03 Informationstechnologie 400
20.01 Haushalt, Finanzcontrolling 413
20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung 419
20.03 Vollstreckung und Zentrale
Forderungsabwicklung 425
20.05 Liegenschaftsverwaltung 430
20.07 Zentraler Service 448
im Budget 4
Produktgruppen ab
Seite
00.01 Verwaltungsleitung 537
01.01 Büro des Landrats 549
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung
(hier: ausschließlich für den Bereich Wirtschaftsförderung) 554
01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv 565
01.04 Recht 574
01.05 Kommunalaufsicht 579
01.06 Kreistagsbüro 584
02.01 Gleichstellung 601
08.01 Personalrat 609
14.01 Rechnungsprüfung 617
14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz 623
31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei 631
im Budget 5
Produktgruppe ab
Seite
21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft 641
inklusive der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Im Anschluss leitet Ausschussvorsitzender
Prof. Dr. Gochermann die Beratung der fünf vorliegenden Anträge zum Haushalt
2021 ein. Ktabg. Waldmann weist darauf hin, dass einige Anträge der SPD zum
Haushalt 2021, die bereits Gegenstand in vorangegangenen Fachausschüssen
gewesen seien, in den Kreisausschuss verschoben worden seien.
Der Ausschussvorsitzende ruft den Antrag
„Den digitalen Wandel gestalten“ der CDU-Kreistagsfraktion vom 28.01.2021 auf
und bittet um Wortmeldungen. Ktabg. Waldmann kündigt die Unterstützung des
Antrages seitens der SPD-Fraktion an. In einzelnen Bereichen, wie
beispielsweise im Bereich der Schulen, müsse es schneller vorangehen. Die interkommunale
Zusammenarbeit sei bereits gut gelungen und biete ein hohes
Potenzial. Ktabg. Kleerbaum führt aus, dass der Antrag zunächst eine Marke im
Sinne einer Orientierungsgröße darstellen solle. In Anbetracht der Bedeutung
seien bei entsprechendem Bedarf auch außerplanmäßige Mittel für die
Digitalisierung bereitzustellen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Kreis Coesfeld beschleunigt seine Digitalisierungsprozesse. Er bewirbt und
beteiligt sich an entsprechenden Förderprogrammen des Bundes und des Landes
NRW, um zusätzliche Mittel einzuwerben, die neben Eigenmittel genutzt werden
können.
2.
Bereits
durch das Land zugesagte Mittel in Höhe von 500.000 Euro werden für zusätzliche
Aufwandspositionen (investiv / konsumtiv) genutzt.
3.
Die
zu forcierende Digitalisierungsstrategie des Kreises nimmt neben
verwaltungsinternen Abläufen externe Angebote für die Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen in den Fokus. Ziel ist es, die Kreisverwaltung noch
intensiver als bereits jetzt als bürgernahe Dienstleistungsverwaltung
weiterzuentwickeln. Dabei prüft die Kreisverwaltung insbesondere auch aktuelle
Entwicklungen der Digitalisierung, wie beispielsweise den Einsatz von
Künstlicher Intelligenz.
4.
Die
hierfür notwendigen Mittel in einer Gesamthöhe von maximal 300.000 Euro werden
hälftig für investive sowie konsumtive Aufwendungen durch den Kreistag im
Rahmen der Haushaltsberatung und -verabschiedung für das Jahr 2021
bereitgestellt. Notwendige zusätzliche Personalressourcen werden im Stellenplan
abgebildet.
5.
Die
Kreisverwaltung wird gebeten, die Erkenntnisse und Erfahrungen – nach
Verfügbarkeit – im interkommunalen Austausch und der Zusammenarbeit mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden anzubieten. Hierbei sollten insbesondere
der Schul- sowie der Sozialbereich erste Schwerpunkte bilden.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Ausschussvorsitzende verweist sodann auf den Antrag
„Konversionsverfahren für den Flughafen Münster/Osnabrück“ der Fraktion
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2021. Der Antrag sei bereits im Ausschuss für
Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung thematisiert und anschließend an
den Kreisausschuss verwiesen worden. Ktabg. Lenter regt ebenfalls eine Beratung
im Kreisausschuss an. Ktabg. Waldmann ist der Meinung, dass der Antrag in die
falsche Richtung gehe und daher im Kreisausschuss von der SPD nicht zugestimmt
werde. Aufgrund der finanziellen Schieflage durch die Corona-Pandemie seien dem
Flughafen Münster-Osnabrück finanzielle Hilfen zu gewährleisten. Zukünftig
solle eine Finanzierung über das operative Geschäft erfolgen. Der FMO bereichere
die Region und müsse auch vor dem Hintergrund der Arbeitsplätze erhalten
bleiben. Die weitere Beratung erfolge im Kreisausschuss, so
Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann.
Anschließend ruft der Ausschussvorsitzende den zweiten Antrag der
Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur „Stärkung der Wirtschaft im Kreis
Coesfeld nach der Corona-Pandemie“ vom 25.01.2021 auf. Ktabg. Lützenkirchen
begründet zum vorliegenden Antrag, dass die Wirtschaft stark belastet sei.
Daher werde angeregt, entsprechende Mittel zur Unterstützung der Wirtschaft
bereitzustellen. Der Kreis Coesfeld solle in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftsförderung mögliche Konzepte bzw. Projekte entwickeln. Ktabg.
Kleerbaum ist der Meinung, dass der Antrag an die Städte und Gemeinden bzw. Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister adressiert werden müsse, um eine Unterstützung direkt vor Ort
bieten zu können. Dies sei auch die Erfahrung der Spitzenverbände. Zudem sei
nicht absehbar, wie sich die gesamte Lage entwickele. Ausschussvorsitzender Prof.
Dr. Gochermann weist darauf hin, dass die Wirtschaftsförderung bereits sehr
gute Unterstützung für die Unternehmen im Kreis Coesfeld leiste. Ktabg.
Waldmann wolle die Wirtschaftsförderung unterstützen, sofern Bedarf seitens der
Wirtschaftsförderung gesehen werde. Ktabg. Dr. Spallek hält fest, dass die
Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN der Meinung sei, dass der Kreis Coesfeld noch
einen zusätzlichen Beitrag leisten könne. Sodann lässt Ausschussvorsitzender
über den Antrag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftsförderung (wfc) ein Konzept zur Überwindung bzw. Abmilderung
der wirtschaftlichen Folgen der gegenwärtigen Coronakrise im Kreis
Coesfeld zu entwickeln.
- Für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen werden für die
Haushaltsjahre 2021 und 2022 jeweils 500 T€ eingeplant.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen
18
Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Im Anschluss wird über den dritten Antrag der Kreistagsfraktion
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN mit der Bezeichnung „Globaler Minderaufwand und
Reduzierung der Plan-Ist-Abweichungen“ vom 25.01.2021 beraten. Kreisdirektor
Dr. Tepe weist darauf hin, dass ein globaler Minderaufwand bereits in der
Beratung zum Haushalt 2020 thematisiert worden sei. Die Kreisverwaltung plane die Erträge und
Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen nach den in § 11 der
Kommunalhaushaltsverordnung normierten allgemeinen Planungsgrundsätzen.
Unterjährig seien Verschiebungen teilweise möglich. Grundsätzlich plane die
Verwaltung die notwendigen Mittel ein und berücksichtige dabei die Interessen
der Städte und Gemeinden. Die Dezernate seien im Rahmen der
Haushaltsaufstellung 2021 zudem bereits aufgefordert worden, die Budgets in
einer Größenordnung von insgesamt 1 Mio. € zu kürzen. Insofern sei der
Haushaltsentwurf 2021 noch mehr als sonst „auf Kante genäht“ worden.
Ktabg. Dr. Spallek beantragt, über die Ziffern 1 und 2 des Antrages
getrennt abzustimmen. Ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1 Mio. Euro sei
vor dem Hintergrund der Plan-Ist-Abweichungen in den letzten Jahren
gerechtfertigt. Ihrer Auffassung nach seien die Planansätze teilweise
unplausibel. Der globale Minderaufwand sei für die Bereinigung der vorsichtigen
Planung der Verwaltung gedacht. Ktabg. Dr. Spallek wünscht zur Begründung der
Planansätze zukünftig die Berücksichtigung der Plan-Ist-Abweichungen der
letzten fünf Jahre. Kreisdirektor Dr. Tepe versichert, die entsprechenden
Plandaten einer Prüfung in den Abteilungen zu unterziehen. Es gäbe immer wieder
Umstände, warum Maßnahmen im jeweiligen Haushaltsjahr nicht umgesetzt werden
könnten, wodurch es zu Plan-Ist-Abweichungen komme. Ktabg. Lenter regt an, die
Verwaltung durch einen globalen Minderaufwand in ihrem Handlungsspielraum nicht
einzugrenzen. Ktabg. Kleerbaum könne den Ansatz grundsätzlich nachvollziehen.
Der Kreis sei zusammen mit den Städten und Gemeinden auf dem richtigen Weg. Es
dürfe allerdings im Hinblick auf den Letter of Intent keine Einengung der
Entscheidungsbefugnisse des Kreises Coesfeld erfolgen. Der Kämmerer brauche
auch entsprechende Handlungsspielräume. Eine Kürzung um 1 Mio. € wäre demnach
nicht zielführend. Ktabg. Waldmann führt aus, dass die Diskrepanz zwischen dem
Kreis und den Städten und Gemeinden beseitigt werden müsse und bereits
unterjährig ein Dialog zu geplanten Maßnahmen und Projekten stattfinden müsse.
Der Kreis müsse zudem die Kompetenz behalten, eigene Schwerpunkte zu entwickeln
und Entscheidungen treffen zu können. Es solle ein stärkeres Miteinander
forciert werden. Ktabg. Kleerbaum hält die Stellungnahme der Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister im Rahmen der Benehmensherstellung für sachgerecht. Im
Landesvergleich stehe der Kreis Coesfeld bei der Höhe der Kreisumlage sehr gut
dar. In den letzten Jahren sei der Haushalt stets sachlich beraten und
schließlich einstimmig beschlossen worden. Die sachliche Diskussion müsse
weiterhin gewahrt werden. Der Kreis dürfe sich nicht von den Bürgermeisterinnen
und Bürgermeistern in den zu treffenden Entscheidungen einschränken lassen.
Sodann lässt Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann getrennt nach Ziffer 1
und 2 über den Antrag abstimmen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, im HHPL 2021 einen globalen Minderaufwand in
Höhe von 1 Mio. Euro anzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen
18
Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Beschlussvorschlag:
2.
Die
Kreisverwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung der Planungsqualität bei der
Aufstellung der Plandaten zukünftig die Plan-Ist-Abweichungen der letzten 5
Jahre mit zu berücksichtigen und in die Begründung der Planansätze einfließen
zu lassen. Plandaten, die nicht plausibel in Bezug auf die Ist-Daten der
letzten Jahre sind, werden nachvollziehbar begründet.
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen
18
Nein-Stimmen
0 Enthaltungen
Zum vierten Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zum Thema
„Optimierung der Haushaltsstruktur“ führt Ktabg. Dr. Spallek aus, dass mit dem
Antrag eine geringe Verbesserung zur Darstellung des Haushalts angeregt werde.
Nach Meinung von Ktabg. Kleerbaum sei der Haushalt des Kreises Coesfeld gut
nachvollziehbar. Wenn seitens der Verwaltung ein Verbesserungspotenzial gesehen
werde, könne dies gerne umgesetzt werden. Ktabg. Wessels ergänzt, dass die
Erläuterungen im Haushalt sehr ausführlich seien. Sofern offene Fragen
bestünden, seien diese in den Ausschüssen immer beantwortet worden. Zu den
einzeln aufgeführten Verbesserungsvorschlägen führt Abteilungsleiterin
Brockkötter aus, dass Plan-Ist-Abweichungen bereits ab 50.000 Euro im
Jahresabschluss dargestellt würden (vgl. Ziffer 1).
Zudem werde die Eigenkapitalentwicklung der Städte und Gemeinden jeweils im
Rahmen der jährlichen Einbringung des Haushaltsentwurfes mitgeteilt (vgl. Ziffer
2). Informationen zu den Rückstellungen seien in Anlage 4 des jeweiligen
Jahresabschlusses zu finden (vgl. Ziffer 3). Die kostenrechnenden
Einrichtungen seien in separaten Produktgruppen dargestellt (vgl. Ziffer 4).
Gegebenenfalls könne man im Vorbericht entsprechende Verlinkungen zu den
kostenrechnenden Einrichtungen einfügen. Zu Ziffer 5 des Antrages merkt Frau
Brockkötter an, dass gesetzliche Grundlagen grundsätzlich angegeben seien.
Ktabg. Dr. Spallek wünscht die gesetzlich definierten Ziele konkret zu
kennzeichnen. Grundsätzlich sei es für neue Kreistagsmitglieder schwierig den
Haushalt nachzuvollziehen.
Optimierungsmöglichkeiten werden gerne angenommen, so Dr. Tepe. Bei
offenen Fragen stehe die Verwaltung jederzeit gerne zur Verfügung. Ktabg. Dr.
Spallek verdeutlicht, dass mit dem Antrag keine Kritik an der Verwaltung
ausgedrückt werden solle. Sie regt eine Thematisierung der Vorschläge in der
Arbeitsgruppe an. Ktabg. Kleerbaum merkt an, dass die Vorschläge nicht als
Kritik an der Verwaltung aufgefasst worden seien. Frau Brockkötter habe die
einzelnen Punkte sehr einleuchtend dargestellt. Für „Neue“ sei das Thema
Haushalt zunächst immer schwierig. Eine grundsätzliche Neustrukturierung des
Haushalts solle nicht erfolgen. Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann regt
an, keinen Beschluss zu fassen, sondern das Thema in der Arbeitsgruppe zu
behandeln.
Sodann ruft Prof. Dr. Gochermann die vorliegende 1. Änderungsliste zur
Beratung auf. Hier sei nach Auffassung von Ktabg. Kleerbaum zu diesem Zeitpunkt
keine Stellungnahme aufgrund der Vielzahl an Änderungen möglich. Es solle eine
Zusammenstellung der Anträge erfolgen und der Beschluss auf den Kreisausschuss
vertagt werden. Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann stimmt der
Vorgehensweise zu und lässt sodann über Ziffer 2 der Sitzungsvorlage
beschließen.
Beschluss:
Hinsichtlich der im Entwurf des
Haushaltsplanes 2021 in den nachstehend aufgeführten Produktgruppen
ausgewiesenen Jahresergebnissen (vgl. Teilergebnis- pläne) bzw.
Finanzmittelüberschüssen/-fehlbeträgen (vgl. Teilfinanzpläne) werden folgende
Änderungen der Ansätze 2021 auf Vorschlag der Verwaltung anerkannt (vgl.
Erläuterungen unter I. dieser Sitzungsvorlage):
Zuschussbedarf Teilergebnisplan 11.01:
-13.752.946 € (bisher: -13.305.555 €)
Fehlbetrag Teilfinanzplan 11.01: - 9.639.460 € (bisher: - 9.192.069 €)
Zuschussbedarf Teilergebnisplan 11.02: -780.614 € (bisher: - 790.614 €)
Fehlbetrag Teilfinanzplan 11.02: -821.412 € (bisher: - 831.412
€)
Zuschussbedarf Teilergebnisplan 20.01:
-431.856 € (bisher: - 419.856 €)
Fehlbetrag Teilfinanzplan 20.01: -387.077 € (bisher: - 540.077
€)
Zuschussbedarf Teilergebnisplan 01.06: -1.240.634 € (bisher: -1.245.466 €)
Fehlbetrag Teilfinanzplan 01.06: -1.240.216 € (bisher:
-1.245.048 €)
Überschuss Teilergebnisplan 21.00: 125.196.169 €
(bisher: 124.916.098 €)
Überschuss Teilfinanzplan 21.00: 123.472.634 €
(bisher: 123.192.563 €)
Abstimmungsergebnis:
Form der Abstimmung: offen
per Handzeichen
Abstimmungsergebnis:
22 Ja-Stimmen
0
Nein-Stimmen
1 Enthaltungen
Die Beschlussvorschläge bzw. Beschlussempfehlungen zu Budget 5 und der
Haushaltssatzung (vgl. Ziffer 1 und 2 auf Seite 3 der SV-100137) wurden auf den
Kreisausschuss vertagt.