Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann erklärt eingangs die spezielle Rolle des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung im Haushaltsplanberatungsverfahren. Der Ausschuss habe über die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (vgl. Änderungsliste 01/2021) zu beschließen. Zudem sei der Ausschuss für bestimmte Produktgruppen (vgl. Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 der Sitzungsvorlage) originär zuständig.

 

Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann benennt die zu beschließenden Produktgruppen und lässt sodann über den Beschluss zu Ziffer 1 abstimmen.

 

Beschluss:

 

  1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im Budget 3

Produktgruppen                                                                                              ab Seite

11.01 Personalwirtschaft                                                                                383

11.02 Organisation und Digitalisierung                                                         393

11.03 Informationstechnologie                                                                      400

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling                                                                  413

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                                 419

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                             425

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                                      430

20.07 Zentraler Service                                                                                  448

 

im Budget 4

Produktgruppen                                                                                              ab Seite

00.01 Verwaltungsleitung                                                                               537

01.01 Büro des Landrats                                                                                 549

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

           (hier: ausschließlich für den Bereich Wirtschaftsförderung)               554

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                                         565

01.04 Recht                                                                                                     574

01.05 Kommunalaufsicht                                                                                579

01.06 Kreistagsbüro                                                                                        584

02.01 Gleichstellung                                                                                       601

08.01 Personalrat                                                                                           609

14.01 Rechnungsprüfung                                                                                617

14.02 Zentrale Vergabestelle und Datenschutz                                              623

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                              631

 

im Budget 5

Produktgruppe                                                                                                ab Seite

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft                                                                641

 

inklusive der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

                                                                      

 

Im Anschluss leitet Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann die Beratung der fünf vorliegenden Anträge zum Haushalt 2021 ein. Ktabg. Waldmann weist darauf hin, dass einige Anträge der SPD zum Haushalt 2021, die bereits Gegenstand in vorangegangenen Fachausschüssen gewesen seien, in den Kreisausschuss verschoben worden seien.

 

Der Ausschussvorsitzende ruft den Antrag „Den digitalen Wandel gestalten“ der CDU-Kreistagsfraktion vom 28.01.2021 auf und bittet um Wortmeldungen. Ktabg. Waldmann kündigt die Unterstützung des Antrages seitens der SPD-Fraktion an. In einzelnen Bereichen, wie beispielsweise im Bereich der Schulen, müsse es schneller vorangehen. Die interkommunale Zusammenarbeit sei bereits gut gelungen und biete ein hohes Potenzial. Ktabg. Kleerbaum führt aus, dass der Antrag zunächst eine Marke im Sinne einer Orientierungsgröße darstellen solle. In Anbetracht der Bedeutung seien bei entsprechendem Bedarf auch außerplanmäßige Mittel für die Digitalisierung bereitzustellen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Der Kreis Coesfeld beschleunigt seine Digitalisierungsprozesse. Er bewirbt und beteiligt sich an entsprechenden Förderprogrammen des Bundes und des Landes NRW, um zusätzliche Mittel einzuwerben, die neben Eigenmittel genutzt werden können.

2.       Bereits durch das Land zugesagte Mittel in Höhe von 500.000 Euro werden für zusätzliche Aufwandspositionen (investiv / konsumtiv) genutzt.

3.       Die zu forcierende Digitalisierungsstrategie des Kreises nimmt neben verwaltungsinternen Abläufen externe Angebote für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in den Fokus. Ziel ist es, die Kreisverwaltung noch intensiver als bereits jetzt als bürgernahe Dienstleistungsverwaltung weiterzuentwickeln. Dabei prüft die Kreisverwaltung insbesondere auch aktuelle Entwicklungen der Digitalisierung, wie beispielsweise den Einsatz von Künstlicher Intelligenz.

4.       Die hierfür notwendigen Mittel in einer Gesamthöhe von maximal 300.000 Euro werden hälftig für investive sowie konsumtive Aufwendungen durch den Kreistag im Rahmen der Haushaltsberatung und -verabschiedung für das Jahr 2021 bereitgestellt. Notwendige zusätzliche Personalressourcen werden im Stellenplan abgebildet.

5.       Die Kreisverwaltung wird gebeten, die Erkenntnisse und Erfahrungen – nach Verfügbarkeit – im interkommunalen Austausch und der Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden anzubieten. Hierbei sollten insbesondere der Schul- sowie der Sozialbereich erste Schwerpunkte bilden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       einstimmig

 

 

Der Ausschussvorsitzende verweist sodann auf den Antrag „Konversionsverfahren für den Flughafen Münster/Osnabrück“ der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN vom 25.01.2021. Der Antrag sei bereits im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung thematisiert und anschließend an den Kreisausschuss verwiesen worden. Ktabg. Lenter regt ebenfalls eine Beratung im Kreisausschuss an. Ktabg. Waldmann ist der Meinung, dass der Antrag in die falsche Richtung gehe und daher im Kreisausschuss von der SPD nicht zugestimmt werde. Aufgrund der finanziellen Schieflage durch die Corona-Pandemie seien dem Flughafen Münster-Osnabrück finanzielle Hilfen zu gewährleisten. Zukünftig solle eine Finanzierung über das operative Geschäft erfolgen. Der FMO bereichere die Region und müsse auch vor dem Hintergrund der Arbeitsplätze erhalten bleiben. Die weitere Beratung erfolge im Kreisausschuss, so Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann.

 

Anschließend ruft der Ausschussvorsitzende den zweiten Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zur „Stärkung der Wirtschaft im Kreis Coesfeld nach der Corona-Pandemie“ vom 25.01.2021 auf. Ktabg. Lützenkirchen begründet zum vorliegenden Antrag, dass die Wirtschaft stark belastet sei. Daher werde angeregt, entsprechende Mittel zur Unterstützung der Wirtschaft bereitzustellen. Der Kreis Coesfeld solle in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung mögliche Konzepte bzw. Projekte entwickeln. Ktabg. Kleerbaum ist der Meinung, dass der Antrag an die Städte und Gemeinden bzw. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister adressiert werden müsse, um eine Unterstützung direkt vor Ort bieten zu können. Dies sei auch die Erfahrung der Spitzenverbände. Zudem sei nicht absehbar, wie sich die gesamte Lage entwickele. Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann weist darauf hin, dass die Wirtschaftsförderung bereits sehr gute Unterstützung für die Unternehmen im Kreis Coesfeld leiste. Ktabg. Waldmann wolle die Wirtschaftsförderung unterstützen, sofern Bedarf seitens der Wirtschaftsförderung gesehen werde. Ktabg. Dr. Spallek hält fest, dass die Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN der Meinung sei, dass der Kreis Coesfeld noch einen zusätzlichen Beitrag leisten könne. Sodann lässt Ausschussvorsitzender über den Antrag abstimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung (wfc) ein Konzept zur Überwindung bzw. Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der gegenwärtigen Coronakrise im Kreis Coesfeld zu entwickeln.

 

  1. Für die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen werden für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 jeweils 500 T€ eingeplant.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                         5 Ja-Stimmen

                                                                     18 Nein-Stimmen

                                                                 0 Enthaltungen

 

 

Im Anschluss wird über den dritten Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN mit der Bezeichnung „Globaler Minderaufwand und Reduzierung der Plan-Ist-Abweichungen“ vom 25.01.2021 beraten. Kreisdirektor Dr. Tepe weist darauf hin, dass ein globaler Minderaufwand bereits in der Beratung zum Haushalt 2020 thematisiert worden sei.  Die Kreisverwaltung plane die Erträge und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen nach den in § 11 der Kommunalhaushaltsverordnung normierten allgemeinen Planungsgrundsätzen. Unterjährig seien Verschiebungen teilweise möglich. Grundsätzlich plane die Verwaltung die notwendigen Mittel ein und berücksichtige dabei die Interessen der Städte und Gemeinden. Die Dezernate seien im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 zudem bereits aufgefordert worden, die Budgets in einer Größenordnung von insgesamt 1 Mio. € zu kürzen. Insofern sei der Haushaltsentwurf 2021 noch mehr als sonst „auf Kante genäht“ worden.

 

Ktabg. Dr. Spallek beantragt, über die Ziffern 1 und 2 des Antrages getrennt abzustimmen. Ein globaler Minderaufwand in Höhe von 1 Mio. Euro sei vor dem Hintergrund der Plan-Ist-Abweichungen in den letzten Jahren gerechtfertigt. Ihrer Auffassung nach seien die Planansätze teilweise unplausibel. Der globale Minderaufwand sei für die Bereinigung der vorsichtigen Planung der Verwaltung gedacht. Ktabg. Dr. Spallek wünscht zur Begründung der Planansätze zukünftig die Berücksichtigung der Plan-Ist-Abweichungen der letzten fünf Jahre. Kreisdirektor Dr. Tepe versichert, die entsprechenden Plandaten einer Prüfung in den Abteilungen zu unterziehen. Es gäbe immer wieder Umstände, warum Maßnahmen im jeweiligen Haushaltsjahr nicht umgesetzt werden könnten, wodurch es zu Plan-Ist-Abweichungen komme. Ktabg. Lenter regt an, die Verwaltung durch einen globalen Minderaufwand in ihrem Handlungsspielraum nicht einzugrenzen. Ktabg. Kleerbaum könne den Ansatz grundsätzlich nachvollziehen. Der Kreis sei zusammen mit den Städten und Gemeinden auf dem richtigen Weg. Es dürfe allerdings im Hinblick auf den Letter of Intent keine Einengung der Entscheidungsbefugnisse des Kreises Coesfeld erfolgen. Der Kämmerer brauche auch entsprechende Handlungsspielräume. Eine Kürzung um 1 Mio. € wäre demnach nicht zielführend. Ktabg. Waldmann führt aus, dass die Diskrepanz zwischen dem Kreis und den Städten und Gemeinden beseitigt werden müsse und bereits unterjährig ein Dialog zu geplanten Maßnahmen und Projekten stattfinden müsse. Der Kreis müsse zudem die Kompetenz behalten, eigene Schwerpunkte zu entwickeln und Entscheidungen treffen zu können. Es solle ein stärkeres Miteinander forciert werden. Ktabg. Kleerbaum hält die Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rahmen der Benehmensherstellung für sachgerecht. Im Landesvergleich stehe der Kreis Coesfeld bei der Höhe der Kreisumlage sehr gut dar. In den letzten Jahren sei der Haushalt stets sachlich beraten und schließlich einstimmig beschlossen worden. Die sachliche Diskussion müsse weiterhin gewahrt werden. Der Kreis dürfe sich nicht von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern in den zu treffenden Entscheidungen einschränken lassen. Sodann lässt Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann getrennt nach Ziffer 1 und 2 über den Antrag abstimmen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.       Die Kreisverwaltung wird beauftragt, im HHPL 2021 einen globalen Minderaufwand in Höhe von 1 Mio. Euro anzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                         5 Ja-Stimmen

                                                                     18 Nein-Stimmen

                                                                 0 Enthaltungen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

2.       Die Kreisverwaltung wird beauftragt, zur Verbesserung der Planungsqualität bei der Aufstellung der Plandaten zukünftig die Plan-Ist-Abweichungen der letzten 5 Jahre mit zu berücksichtigen und in die Begründung der Planansätze einfließen zu lassen. Plandaten, die nicht plausibel in Bezug auf die Ist-Daten der letzten Jahre sind, werden nachvollziehbar begründet.

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                         5 Ja-Stimmen

                                                                     18 Nein-Stimmen

                                                                 0 Enthaltungen

 

 

Zum vierten Antrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN zum Thema „Optimierung der Haushaltsstruktur“ führt Ktabg. Dr. Spallek aus, dass mit dem Antrag eine geringe Verbesserung zur Darstellung des Haushalts angeregt werde. Nach Meinung von Ktabg. Kleerbaum sei der Haushalt des Kreises Coesfeld gut nachvollziehbar. Wenn seitens der Verwaltung ein Verbesserungspotenzial gesehen werde, könne dies gerne umgesetzt werden. Ktabg. Wessels ergänzt, dass die Erläuterungen im Haushalt sehr ausführlich seien. Sofern offene Fragen bestünden, seien diese in den Ausschüssen immer beantwortet worden. Zu den einzeln aufgeführten Verbesserungsvorschlägen führt Abteilungsleiterin Brockkötter aus, dass Plan-Ist-Abweichungen bereits ab 50.000 Euro im Jahresabschluss dargestellt würden (vgl. Ziffer 1). Zudem werde die Eigenkapitalentwicklung der Städte und Gemeinden jeweils im Rahmen der jährlichen Einbringung des Haushaltsentwurfes mitgeteilt (vgl. Ziffer 2). Informationen zu den Rückstellungen seien in Anlage 4 des jeweiligen Jahresabschlusses zu finden (vgl. Ziffer 3). Die kostenrechnenden Einrichtungen seien in separaten Produktgruppen dargestellt (vgl. Ziffer 4). Gegebenenfalls könne man im Vorbericht entsprechende Verlinkungen zu den kostenrechnenden Einrichtungen einfügen. Zu Ziffer 5 des Antrages merkt Frau Brockkötter an, dass gesetzliche Grundlagen grundsätzlich angegeben seien. Ktabg. Dr. Spallek wünscht die gesetzlich definierten Ziele konkret zu kennzeichnen. Grundsätzlich sei es für neue Kreistagsmitglieder schwierig den Haushalt nachzuvollziehen.

 

Optimierungsmöglichkeiten werden gerne angenommen, so Dr. Tepe. Bei offenen Fragen stehe die Verwaltung jederzeit gerne zur Verfügung. Ktabg. Dr. Spallek verdeutlicht, dass mit dem Antrag keine Kritik an der Verwaltung ausgedrückt werden solle. Sie regt eine Thematisierung der Vorschläge in der Arbeitsgruppe an. Ktabg. Kleerbaum merkt an, dass die Vorschläge nicht als Kritik an der Verwaltung aufgefasst worden seien. Frau Brockkötter habe die einzelnen Punkte sehr einleuchtend dargestellt. Für „Neue“ sei das Thema Haushalt zunächst immer schwierig. Eine grundsätzliche Neustrukturierung des Haushalts solle nicht erfolgen. Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann regt an, keinen Beschluss zu fassen, sondern das Thema in der Arbeitsgruppe zu behandeln.

 

 

Sodann ruft Prof. Dr. Gochermann die vorliegende 1. Änderungsliste zur Beratung auf. Hier sei nach Auffassung von Ktabg. Kleerbaum zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme aufgrund der Vielzahl an Änderungen möglich. Es solle eine Zusammenstellung der Anträge erfolgen und der Beschluss auf den Kreisausschuss vertagt werden. Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann stimmt der Vorgehensweise zu und lässt sodann über Ziffer 2 der Sitzungsvorlage beschließen.

 

 

 

Beschluss:

 

Hinsichtlich der im Entwurf des Haushaltsplanes 2021 in den nachstehend aufgeführten Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnissen (vgl. Teilergebnis- pläne) bzw. Finanzmittelüberschüssen/-fehlbeträgen (vgl. Teilfinanzpläne) werden folgende Änderungen der Ansätze 2021 auf Vorschlag der Verwaltung anerkannt (vgl. Erläuterungen unter I. dieser Sitzungsvorlage):

 

 

Zuschussbedarf Teilergebnisplan 11.01:               -13.752.946 € (bisher: -13.305.555 €)

Fehlbetrag Teilfinanzplan 11.01:                 -  9.639.460 € (bisher: -  9.192.069 €)

 

Zuschussbedarf Teilergebnisplan 11.02: -780.614 € (bisher: - 790.614 €)

Fehlbetrag Teilfinanzplan 11.02:                 -821.412 € (bisher: - 831.412 €)

 

Zuschussbedarf Teilergebnisplan 20.01:                -431.856 € (bisher: - 419.856 €)

Fehlbetrag Teilfinanzplan 20.01:                 -387.077 € (bisher: - 540.077 €)

 

Zuschussbedarf Teilergebnisplan 01.06: -1.240.634 € (bisher: -1.245.466 €)

Fehlbetrag Teilfinanzplan 01.06:                 -1.240.216 € (bisher: -1.245.048 €)

 

Überschuss Teilergebnisplan 21.00:                          125.196.169 € (bisher: 124.916.098 €)

Überschuss Teilfinanzplan 21.00:                               123.472.634 € (bisher: 123.192.563 €)

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                   22 Ja-Stimmen

                                                                     0 Nein-Stimmen

                                                               1 Enthaltungen

 

 

Die Beschlussvorschläge bzw. Beschlussempfehlungen zu Budget 5 und der Haushaltssatzung (vgl. Ziffer 1 und 2 auf Seite 3 der SV-100137) wurden auf den Kreisausschuss vertagt.