Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss des Kreises Coesfeld beschließt im Wege der Delegation nach § 50 Abs. 4 KrO NRW, die Verwaltung zu beauftragen, die Auswirkungen der Novellierung des LWG auf eine nachhaltige Wasserwirtschaft im Kreis Coesfeld vor allem bei

1. der Bewirtschaftung der Gewässerrandstreifen

2. der Grundwasserentnahme durch gewerbliche und landwirtschaftliche Betriebe

3. der Schaffung einer höheren Artenvielfalt

4. weniger Eintragungen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln

darzustellen.

Die Verwaltung soll zusätzlich darlegen, welche Folgen die Novellierung für den Ausbau naturnaher Gewässer gemäß der EU-Wasserrahmen-Richtlinie hat, und wie die Landesregierung den Kreis Coesfeld bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben unterstützt.

 

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig