Satzung Elternbeiträge

 

Ktabg. Kortmann weist darauf hin, dass in den Städten Coesfeld und Dülmen hinsichtlich der Erhebung von Elternbeiträgen ähnliche Beschlüsse gefasst worden sind. Vor dem Hintergrund, dass diese Städte sich in der Haushaltssicherung befänden und damit keine weiteren freiwilligen Leistungen übernehmen dürften, erkundigt er sich nach der Zulässigkeit.

 

Ktabg. Kleerbaum erwidert, dass dies juristisch einwandfrei und politisch gewollt sei.

 

Landrat Püning erklärt, dass die Frage ihn in der Funktion als Landrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde betreffe und diese Tätigkeit nicht Gegenstand einer Anfrage im Kreisausschuss sein könne.