Sitzung: 23.06.2021 Kreistag
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 20, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0236
Beschluss:
Der
Kreistag des Kreises Coesfeld stellt fest,
•
dass das
Asylrecht gem. Art. 16a des Grundgesetzes ein hohes Gut ist. Es dient in seinem
Kern dem Schutz der Menschenwürde, schützt aber auch das Leben, die körperliche
Unversehrtheit, die Freiheit und andere grundlegende Menschenrechte. Das ist
Ausdruck für den Willen Deutschlands, seine historische und humanitäre
Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zu erfüllen.
•
dass die
Zuständigkeit für die Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen bei den
kreisangehörigen Kommunen liegt. Eine eigene Zuständigkeit des Kreises besteht
ausdrücklich nicht.
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dass im Kreis
Coesfeld eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um die
Integration geflüchteter Menschen in die Gesellschaft zu ermöglichen und zu
erleichtern.
•
dass das
Kommunale Integrationszentrum eine herausgehobene Bedeutung bei der Integration
geflüchteter Menschen in die Gesellschaft besitzt und dieser Rolle in
besonderer Weise gerecht wird.
•
dass
ausreisepflichtige Personen Angebote zu einer freiwilligen Rückkehr in ihre
Heimatländer erhalten.
•
dass
ausreisepflichtige Personen, die eine freiwillige Rückkehr ablehnen, unter
Wahrung ihrer Rechte durch die Zentrale Ausländerbehörde in ihre Heimaltländer
zurückgeführt werden können.
•
dass der Verein
Seebrücke e.V. Grundsätze der demokratischen Ordnung sowie der politischen
Verantwortung infrage stellt, wenn er schreibt: „Grundlegende Entscheidungen
der Asyl- und Migrationspolitik gehörten bislang nicht zu den klassischen
kommunalen Aufgaben. Sowohl die Vergabe von Visa und Aufenthaltstiteln als auch
die Kontrolle darüber, wer welche Grenzen übertreten kann, sind eng an die
Vorstellung von staatlicher Macht gekoppelt und obliegen der
nationalstaatlichen Hoheit. Aber wenn die Europäische Union, die
Bundesregierung oder andere Regierungen nicht bereit oder in der Lage sind, das
Sterben im Mittelmeer zu verhindern oder die Situation in den
menschenunwürdigen Lagern an den europäischen Außengrenzen zu beenden, müssen
eben Kommunen und Zivilgesellschaft ihre Solidarität mit Menschen auf der Flucht
zum Ausdruck bringen.“
•
dass der Verein
Seebrücke e.V. die rechtlichen Grundlagen der europäischen, deutschen,
nordrhein-westfälischen sowie kommunalen Asylpolitik auszuhöhlen und umzukehren
versucht.
•
dass er sich
nicht mit den Forderungen des Verein Seebrücke e.V. solidarisch und den Kreis
Coesfeld nicht zum sog. „Sicheren Hafen“ erklärt.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet, dass in der Bürgermeisterkonferenz der einhellige Wunsch bestand, sich noch intensiver mit dem Thema zu befassen, bevor man eine Entscheidung trifft. Es bestehe auch die Möglichkeit eines modifizierten Beitritts, wie von Bürgermeisterin Diekmann vorgeschlagen. Er empfiehlt, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, weist aber auf den auf den Tischen ausliegenden interfraktionellen Antrag der CDU-, FDP- und UWG-Kreistagsfraktionen vom 21.06.2021 hin.
Ktabg. Höne führt zum genannten Antrag näher aus. Insbesondere weist er auf das hohe Gut des in Artikel 16a Grundgesetz verankerten Asylrechts hin. Die Zuständigkeit für die Aufnahme und Unterbringung geflüchteter Menschen liege bei den kreisangehörigen Kommunen und nicht beim Kreis. Das kommunale Integrationszentrum habe seit seiner Gründung sehr gute Arbeit geleistet bei der Integration von Personen mit Bleiberecht. Das Asylrecht sehe aber auch vor, dass Personen ohne Bleiberecht zurückgeführt werden müssten.
Ktabg. Kleerbaum bekräftigt die Aussagen und ergänzt, dass man es hier mit dem Antrag der „Seebrücke e.V.“ mit einem unterschiedlichen Werteverständnis zu tun habe. Er bezweifele, dass man mit einem solchen Beschluss der gesellschaftspolitischen Entwicklung gerecht werde.
Ktabg. Raack wundert sich über den kurzfristig eingereichten Antrag. Im Integrationsausschuss habe noch Einigkeit bestanden. Der jetzige Antrag gehe am Thema vorbei. Sie befürwortet den Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Ktabg. Waldmann kritisiert das kurzfristige Vorgehen der antragstellenden Fraktionen. Er halte den Vorschlag der Verwaltung für gut. So hätten die betroffenen Kommunen mehr Zeit für weiteren bestehenden Beratungsbedarf. Der nun vorliegende Antrag sei abzulehnen.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr lässt sodann über den interfraktionellen Antrag der CDU-, FDP und UWG-Kreistagsfraktionen abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 34 JA-Stimmen
20
NEIN-Stimmen