Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Verein zur Begegnung Kinder und Jugendlicher mit Europa e.V. wird nach § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 AG-KJHG als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld anerkannt.

Die Anerkennung wird zunächst für drei Jahre befristet.

Die öffentliche Anerkennung wird grundsätzlich hinfällig, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 


Vorsitzender Wobbe fasst den Antrag des Vereins zur Begegnung Kinder und Jugendlicher mit Europa e.V. kurz zusammen. Bisher hätten leider bedingt durch die Corona-Pandemie noch keine Aktivitäten des Vereins stattfinden können.


Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           einstimmig