Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag den folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.       Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen den Kreisen Borken, Coesfeld und Warendorf und dem Zweckverband SPNV Münsterland auf dem Gebiet des ÖPNV vom 01.09.2012 wird – unter teilweiser Aufhebung sowie dem Beitritt des Kreises Steinfurt zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung – entsprechend dem beigefügten Entwurf geändert (Anlage 1 der Sitzungsvorlage SV-10-0544).

2.       Dem beigefügten Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Kreisen Coesfeld und Warendorf (Anlage 2 der Sitzungsvorlage SV-10-0544) wird zugestimmt.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den anderen Vertragspartnern, die Genehmigung der Vereinbarungen unter Ziffern 1 und 2 bei der Bezirksregierung Münster einzuholen.

4.       Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Vertragsparteien die vorgenannten Beschlüsse fassen.

 


Ktabg. Waldmann erklärt, anhand der Vorlage könne man erkennen, dass in diesem Bereich offensichtlich eine klare Entwicklung hin zu weniger interkommunaler Zusammenarbeit angestrebt sei. Ob dieses der richtige Weg sei, werde man erst in der Zukunft sehen können.

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erwidert, in der Vergangenheit sei die Reduzierung interkommunaler Zusammenarbeit im Bereich ZVM erklärtes Ziel auch der SPD-Kreistagsfraktion gewesen. Es sei vieles im Wandel und im Fluss. Die Neuorganisation biete aber auch die Chance, mit dem Kreis Warendorf enger zusammen zu arbeiten und den Kreis Steinfurt stärker einzubinden.


Form der Abstimmung:                       offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                       14      JA-Stimmen

                                                                     3        Enthaltungen

 

 

Anmerkung:

Die genannte Anlage wurde zusammen mit der Sitzungsvorlage allen Kreistagsabgeordneten zur Verfügung gestellt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.