Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreis  Coesfeld übernimmt für eine 2,3 km lange Entlastungsstraße (K 8n) in Olfen die Straßenbaulast

 

 

 


Ktabg. Kortmann führt einleitend aus, dass die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Beschlussvorschlag zustimmen könnte, wenn die K 8n verkehrsberuhigt als Spielstraße ausgebaut werde. Diese nicht ganz ernst gemeinte Äußerung erfolge vor dem Hintergrund, dass der geplante Neubau einer Entlastungsstraße eine Verschwendung öffentlicher Mittel bedeute. Die vom Landrat in der Einwohnerfragestunde gemachten Äußerungen zum Bau der K 8n seien nach seiner Einschätzung von der Erwartung geprägt, wenn die Straße gebaut sei, werde der Verkehr schon kommen. Der Bau der Entlastungsstraße werde auch für das ortsansässige Gewerbe als schädlich angesehen. Aufgrund nicht beantworteter Fragen und ungelöster Probleme beantragt Ktabg. Kortmann die Vertagung des Tagesordnungspunktes. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, weil die finanziellen Konsequenzen und auch die zukünftige Verkehrsbelastung überhaupt noch nicht absehbar seien. Auch sei noch eine Anhörung der  vom Ausbau der Entlastungsstraße betroffenen Landwirte durchzuführen.

 

Ktabg. Bergmann weist darauf hin, dass Diskussionen über die Streckenführung bereits vielfach geführt worden und Argumente ausgetauscht worden seien. Wie bekannt, werde die B 474n im Bereich Dülmen zwischen der A 43 und Seppenrade voraussichtlich Mitte des Jahres fertig gestellt sein. Auch sei mit der Fertigstellung der B 474n im Zuge der Ortsumgehungen von Datteln und Waltrop in den Jahren 2010 bzw. 2013 zu rechnen. Der durch Fertigstellung der Ortsumgehungen Dülmen, Datteln und Waltrop entstehende Verkehr werde daher auf andere Straßen ausweichen müssen. Dem dadurch zu erwartenden höheren Verkehrsaufkommen für einige Gemeinden des Kreises Coesfeld sei mit dem Bau der Entlastungsstraße zu begegnen. Die SPD-Kreistagsfraktion habe sich mit dem Thema intensiv befasst und sich nicht allein auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage gestützt. Grundvoraussetzung für den Bau der Entlastungsstraße K 8n sei die Übernahme der Straßenbaulast durch den Kreis. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen müssten dann über ein Planfeststellungsverfahren geschaffen werden. Hierzu werden weitere Entscheidungen des Kreistages erforderlich werden. Die SPD-Kreistagsfraktion werde der jetzt anstehenden Entscheidung über die Übernahme der Straßenbaulast durch den Kreis Coesfeld zustimmen.

 

Ktabg. Dinkler bezieht sich auf die ausführliche Diskussion im Fachausschuss und auf die am Rande der Fachausschusssitzung aufgenommenen Argumente der Bürgerinitiative gegen den Bau der Entlastungsstraße. Der Bau der Entlastungsstraße sei auch unter Berücksichtigung dieser Argumente in der CDU-Kreistagsfraktion ausführlich diskutiert worden mit dem Ergebnis, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Ktabg. Pieper versteht die Eile in der Angelegenheit nicht, da die durch die Fertigstellung der Ortsumgehungen Dülmen, Datteln und Waltrop prognostizierte Erhöhung der Verkehrsbelastung für den genannten Bereich doch nur eine Vermutung sei. Wenn konkrete Zahlen ein höheres Verkehrsaufkommen untermauern, würde evtl. doch noch der Bund die B 474n bauen, so Ktabg. Pieper.

 

Landrat Püning hält dem entgegen, dass die ursprünglich im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans vorgesehene B 474n in dem aktuellen BVWP nicht mehr enthalten und die GRÜNEN hierbei nicht ganz schuldlos seien. Bestrebungen diesen Abschnitt der B 474n wieder in den vordringlichen Bedarf des BVWP aufzunehmen, blieben ohne Erfolg. Vielmehr wurde zur Verbesserung der regionalen Verkehrsprobleme empfohlen, eine „kleine Lösung“ auf kommunaler Ebene vorzusehen. Die Ausführungen der Ktabg. Pieper würden wieder an den Anfang der Diskussion zurückführen.

 

Auf die Frage des Ktabg. Vogelpohl, ob der Bau der K 8n als Pflichtaufgabe oder als freiwillige Aufgabe gesehen werde, antwortet Landrat Püning, dass das Vorhalten eines leistungsfähigen Kreisstraßennetzes und damit auch der Bau einer leistungsfähigen Kreisstraße als Pflichtaufgabe gesehen werde.

Die ergänzende Frage des Ktabg. Kortmann, ob auch die Übernahme einer Baulast als Pflichtaufgabe gesehen werde, beantwortet Landrat Püning dahingehend, dass es zu den Pflichtaufgaben eines Kreises gehöre, eine vernünftige Infrastruktur vorzuhalten. Das „Eine“ schließe das „Andere“ ein.

 

Danach lässt Landrat Püning über den Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Tagesordnungspunkt zu vertagen, abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Der Tagesordnungspunkt „Übernahme der Straßenbaulast für den Bau einer Entlastungsstraße (K 8n) in Olfen“ wird vertagt.

 

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           7  JA-Stimmen

                                                41 NEIN-Stimmen

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               40 JA-Stimmen

                                                      7 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung