1. KiBiz-Änderungsgesetz – Elternbeitragsbefreiung für das letzte Kindergartenjahr

 

Am 01.08.2011 ist das 1. KiBiz-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht unter anderem vor, dass das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei ist.

Damit verbundene Einnahmeausfälle der Jugendämter sollen durch Landesmittel ausgeglichen werden. Dabei hat sich die Landesregierung als Ziel gesetzt, rund 150 Millionen EUR Ausgleichszahlungen fließen zu lassen. Näheres zur Verteilungsgrundlage an die Jugendämter ist bislang jedoch nicht bekannt und soll in der kommenden Zeit auf Landesebene geklärt werden.

 

Nach der aktuellen Satzungsregelung des Kreises Coesfeld ist eine Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder gegeben, wonach Elternbeiträge lediglich für das Kind zu zahlen sind, für das sich ohne die Geschwisterbefreiung der höhere Beitrag ergibt.

 

Nach dem Wortlaut der Satzung ist durch die Einführung des beitragsfreien letzten Kindergartenjahres nunmehr das Geschwisterkind das Kind mit dem höheren Beitrag und für dieses der Elternbeitrag zu zahlen, unabhängig, ob dieses zuvor beitragsfrei war oder nicht. Folglich erhalten Familien von denen mehr als ein Kind eine Kindertageseinrichtung innerhalb des Kreisjugendamtsbezirkes besuchen und von denen ein Kind sich im letzten Kindergartenjahr befindet im Vergleich zur bisherigen Regelung derzeit keinen finanziellen Vorteil.

 

Über diese Problematik wurde bereits über eine Mitteilungsvorlage in der Sitzung des Kreisausschusses am 15.06.2011 informiert, wobei eine politische Initiative ausgeblieben ist.

Mit Blick auch auf aktuelle Überlegungen der Städte Coesfeld und Dülmen hat die Verwaltung gegenüber den Fraktionsvorsitzenden der im Kreistag vertretenden Parteien mit Schreiben vom 02.08.2011 eine Behandlung des Themas für die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses und des Kreistages im September und Oktober angekündigt. Ziel der Sitzungsvorlage soll dabei sein, eine möglichst einheitlichen Verfahrensweise innerhalb des Kreises Coesfeld zu erhalten.

 

Da die Erhebung der Elternbeiträge durch Satzung auf die Gemeinden und Städte im Jugendamtsbezirk Kreis Coesfeld übertragen ist, erfolgte mit Schreiben vom 16.08.2011 eine Information über die aktuelle Rechtslage an die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Jugendamtsbezirk Kreis Coesfeld mit der Aufforderung die aktuelle Rechtslage entsprechend zur Anwendung zu bringen.

 

 

 

Förderung von Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2011 soll der Verein Zartbitter e.V. Münster in 2011 für Beratungsleistungsleistungen bei sexualisierter Gewalt gefördert werden. Mit Beschluss vom 23.02.2011 hat der Kreisausschuss den Beschluss wie folgt erweitert: „Zur weiteren Qualifizierung der Beratung und Risikoeinschätzung nehmen die Jugendämter weiterhin Fachberatungsleistungen der DRK Kinderschutzambulanz Münster und zukünftig auch der Vereine Zartbitter Münster und „frauen e.V.“ Coesfeld wahlweise in Anspruch. ...“

 

Mit Wirkung ab dem 15.07.2011 bieten die Vereine Zartbitter Münster e.V. und „frauen e.V.“ für das Kreisjugendamt Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt an. Die Verträge sind auf 1 Jahr befristet. Nach Ablauf von 6 Monaten wird die Verwaltung die Inanspruchnahme des Angebotes auswerten und dem Jugendhilfeausschuss berichten.

 

Für Mädchen und Jungen nach Vollendung des 14. Lebensjahres und bis zur Volljährigkeit wird  nunmehr  ein direkt zugängliches, zentrales Beratungsangebot mit telefonischem und elektronischem Zugang im Kreis vorgehalten. Der Verein „frauen e.V. bietet frei zugängliche Beratungen in seinen Geschäftsstellen in Coesfeld und Dülmen, der Verein „Zartbitter e.V.“ in Münster. Bei dem Wunsch persönlicher Beratung wird auch von „Zartbitter e.V.“ an einem öffentlich zugänglichen Ort im Kreisgebiet persönlich beraten.

 

Das Angebot wird im Budget des Jugendamtes finanziert, zusätzliche Haushaltsmittel wurden nicht zur Verfügung gestellt. Der finanzielle Aufwand für den Kreis Coesfeld liegt bei rd. 17.900 Euro/Jahr.