Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung (Anlage 2) wird beschlossen.

 

Gleichzeitig wird die Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld vom 11.03.2009 in der Fassung der II. Änderungssatzung vom 14.12.2011 einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung außer Kraft gesetzt.

 


Landrat Püning weist darauf hin, dass aus Gründen der Klarheit in § 4 Abs. 1 der Satzung ein zweiter, kursiv dargestellter Satz eingefügt wurde. Eine Gebührenbefreiung solle nur dann greifen, soweit keine ausdrückliche aufgaben- bzw. abteilungsspezifische Tarifstelle bestehe.

 

Ktabg. Liesert weist darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen für die wiederkehrenden Kontrollen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes kostendeckende Gebühren vorgeben will und möchte wissen, ob diese Gebühren auch dem Kreishaushalt zufließen würden.

 

Landrat Püning antwortet, dass eine solche Gebührenregelung noch nicht bestehe. Sobald eine solche Regelung rechtswirksam werde, werde das Gebührenaufkommen in den Kreishaushalt einfließen. Die Übernahme dieser Aufgabe solle die kommunalen Haushalte nicht belasten.

 

FBL Dr. Scheipers bestätigt, dass in einer Dienstbesprechung mitgeteilt worden sei, dass diese Gebührenregelung in Kürze kommen solle.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

Anmerkung:

Die im Entwurf beigefügte „Allgemeine Gebührensatzung des Kreises Coesfeld (Anlage 1) einschließlich des Gebührentarifs zu dieser Satzung (Anlage 2)“ wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.