Sitzung: 18.09.2013 Kreisausschuss
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0937
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Der fortgeschriebene Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld
tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Landrat Püning begrüßt die anwesende Gleichstellungsbeauftragte der
Kreisverwaltung, Frau Heike Wichmann. Sollte ein Vortrag von den
Ausschussmitgliedern gewünscht sei, könne dieser nun erfolgen. Da keine
direkten Nachfragen erfolgen, erteilt der Vorsitzende der Gleichstellungsbeauftragten
das Wort.
Die Gleichstellungsbeauftragte verweist darauf, dass es sich um den
ersten von ihr verantworteten Frauenförderplan handele. Sie habe die Tätigkeit
als Gleichstellungsbeauftragte am 01.07.2010 nach ihrer Elternzeit, kurz nach
der Beschlussfassung über den letzten Frauenförderplan (FFPl) aufgenommen.
Der neue FFPl habe das Thema „Chancengleichheit und
Familienfreundlichkeit“, denn das sei der Schwerpunkt dieses Plans. Es gehe um
die Chancengleichheit für Frauen und Männer und die Verantwortung gegenüber den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Familien.
Der Plan teile sich in zwei Bereiche, zum einen in die Planung und zum
anderen in den Rückblick.
Im Rückblick werden die wesentlichen Entwicklungen der letzten Jahre dargestellt.
Hier habe sie neben der internen Arbeit, der Arbeit für die Kolleginnen und
Kollegen der Kreisverwaltung, auch die Schwerpunkte der externen Arbeit, das
was für die Menschen im Kreisgebiet getan werde, aufgenommen.
Die Planung zeige die Handlungsfelder für die nächsten Jahre auf.
Im Folgenden weist MA´in Wichmann auf den anstehenden Termin des Runden
Tisches hin.
Der Runde Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im
Kreis Coesfeld leiste bereits zwölf Jahre wichtige und gute Arbeit. Er sei Teil
ihrer Arbeit für die Menschen im Kreis Coesfeld ist und veranstalte demnächst
einen Informations- und Aktionstag gegen Gewalt. Der Tag finde am Montag, den
25.11.2013 unter der Überschrift „Hinsehen und Handeln“ statt.
An diesem Tag fänden Vorträge zu den Themen Cybermobbing, Gewalt gegen
Frauen mit Behinderungen, Täterarbeit und Zivilcourage statt. Geplant seien
auch Selbstbehauptungskurse und Workshops. Außerdem stellen die Mitglieder des
Runden Tisches an Infoständen ihre Angebote und Hilfeeinrichtungen vor.
Informationsmaterial stehe demnächst zur Verfügung.
Abschließend appelliert die Gleichstellungsbeauftragte an die
Mitglieder des Ausschusses, bei Ideen oder Anregungen den Kontakt mit ihr zu
suchen.
Ktabg. Bednarz bedankt sich bei der Mitarbeiterin Wichmann und stellt
fest, in den letzten Jahren habe sich viel getan. Es seien verstärkt Frauen
eingestellt worden, um ein Gleichgewicht herzustellen. In den nächsten Jahren
stehe man angesichts des demografischen Wandels vor weiteren Herausforderungen,
so dass auch hierauf das Augenmerk liegen müsse.
Die Abgeordnete bittet weiterhin um Auskunft, wie viele
Telearbeitsplätze eingerichtet worden seien, wer diese in Anspruch nehme und
wie dieses Angebot eingeschätzt werde.
Aus eigener Erfahrung weiß die Gleichstellungsbeauftragte zu berichten,
dass Telearbeitsplätze hervorragend die Vereinbarung von Familie und Beruf
ermöglichen.
Landrat Püning macht deutlich, die Kreisverwaltung unterstütze die
Nutzung dieser Arbeitsplätze ausdrücklich. Die Verwaltung sei stets an einer
konstruktiven Herangehensweise interessiert. Die Arbeit zu Hause müsse
allerdings kontrollierbar sein. Auch sei eine Anwesenheit im Kreishaus
notwendig. er schätze das ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von diesem
Angebot bislang Gebrauch machen. Er halte dieses für eine beachtliche Zahl.
Auf die Nachfrage der Ktabg. Bednarz in welchem Verhältnis zwischen
Männern und Frauen die Telearbeit wahrgenommen werde, erklärt die
Gleichstellungsbeauftragte Wichmann, im Zeitraum 2010 bis Ende 2012 hätten 20
Frauen und 18 Männer an der Telearbeit teilgenommen.
Anmerkungen:
Der Frauenförderplan wurde allen Kreistagsabgeordneten zusammen mit der Sitzungsvorlage übersandt. Es wird daher nur noch dem Original der Niederschrift beigefügt.