Sitzung: 18.09.2013 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0944
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Die Absicht der Verwaltung,
- zur Erfüllung möglicher Ansprüche von Beamtinnen und Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld, die sich nach einer höchstrichterlichen Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des „Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014 ... im Land Nordrhein-Westfalen“ vom 16.07.2013 und einer ggf. notwendigen nachfolgenden Neufassung des Gesetzes ergeben können, vorsorglich im Haushaltsjahr 2013 und im Haushaltsjahr 2014 entsprechende Rückstellungen zu bilden und
- auf eine Einlegung eines Widerspruchs oder auf eine förmliche Antragstellung zur Geltendmachung von Ansprüchen in dem oben dargelegten Umfang zu verzichten und in diesem Umfang die Rechte der betroffenen Beamtinnen und Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld als gewahrt anzusehen,
wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Landrat Püning erklärt, die Hintergründe zur Sitzungsvorlage seien allen Anwesenden hinreichend bekannt. Aktuell sei eine Klage gegen das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/ 2014 im Land Nordrhein-Westfalen anhängig.
Das in der Sitzungsvorlage vorgeschlagene Vorgehen habe sich in der Vergangenheit bereits bewährt. Es sei eine Frage der Verwaltungsökonomie. Andernfalls sei damit zu rechnen, dass jeder einzelne Beamte bzw. jede Beamtin sich gegen das Gesetz wende, worüber entsprechend zu entscheiden wäre.
Nichtsdestotrotz möchte er auf
die deutlichen finanziellen Auswirkungen hinweisen. Aus diesem Grunde sei die
Sitzungsvorlage zur zustimmenden Kenntnisnahme übermittelt worden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig