Betreff
Anfrage der UWG-Kreistagsfraktion - Windkraftanlagen
Vorlage
SV-8-0488
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

ohne

 

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.                    V

In der Kreistagssitzung vom 20.07.2011 hat die UWG-Kreistagsfraktion eine Anfrage zu den möglichen Auswirkungen der Energiepolitik auf den Kreis Coesfeld – insbesondere hinsichtlich der Windkraftanlagen – gestellt (Anlage 1). In der Kreistagsdiskussion wurde festgehalten, dass eine weitergehende Beratung des Themas in den Ausschüssen sinnvoll sei.

 

Die Förderung der Gewinnung von Windenergie stellt einen wesentlichen Baustein der neuen Klimaschutzstrategie dar, die unter anderem vorsieht, die Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 zu verringern. Der Anteil der Windenergienutzung an der Stromerzeugung soll bis zum Jahre 2020 von derzeit gut 3 auf 15 Prozent gesteigert werden. Der Anlagenbestand in NRW beträgt rund 2800 Anlagen (Stand 2010).

Am 11. Juli 2011 ist der neue Windenergieerlass veröffentlicht worden, der es den Kommunen ermöglicht, den Ausbau der Windenergie je nach den vorhandenen Möglichkeiten zu gestalten und vor Ort durch eigene Energie Wertschöpfung für die Kommune zu erzeugen.

Durch den neuen Windenergieerlass und das Beratungsangebot sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, bei Ausbauplänen beratende Unterstützung zu finden, den Ausbau je nach der Situation vor Ort zu gestalten und die Bürgerinnen und Bürger in die Prozesse einzubinden.

 

Die wichtigsten Eckpunkte des Windenergieerlasses sind:

-          Einbettung des Windenergieerlasses in die Klimaschutzstrategie

-          Erarbeitung eines umfassenden Beratungsangebotes für die Kommunen durch die Energieagentur

-          weitgehende Transparenz und Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger u. a. mit Empfehlung für Bürgerwindparks

-          Schaffung einer Informations- und Beratungsplattform bei der Energieagentur zur Behandlung von Konflikten (EnergieDialog.NRW)

-          Angaben zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie in Regionalplanung und Flächennutzungsplanung

-          Verbesserung von Rahmenbedingungen des Repowering

-          Empfehlung zur Überprüfung von Höhenbeschränkungen

-          Orientierung von Schutzabständen der Windenergieanlagen an der Wohnbebauung

-          Beibehaltung der gesicherten Anforderungen an die Berechnung des Lärmschutzes

-          Ausschluss von Windenergieanlagen in für den Naturschutz wertvollen Gebieten verbunden mit Abstandsregelungen und Hinweisen für die artenschutzrechtliche Prüfung

-          erstmalige zusammenfassende Darstellung von Voraussetzungen für die Genehmigung von Kleinwindanlagen.

Wesentliche Änderungen gegenüber den bisherigen Regularien sind die Streichung der pauschalen Schutzabstände sowie der Höhenbegrenzungen.
Bei der Festlegung von Mindestabständen sind aus Sicht des Kreises Coesfeld wissenschaftliche Erkenntnisse über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen umfassend zu beachten. Dies gilt ausdrücklich auch für neuere Erkenntnisse über die Auswirkungen von „Infraschall“ und „tieffrequentem Schall“. Des Weiteren werden nun Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung, zum Bau von Windenergieanlagen im Wald und zur Nutzung von schon vorhandenen Infrastrukturtrassen zum Ausbau der Windenergie aufgenommen.

 

Windkraft hat beim Umstieg auf erneuerbare Energien eine hohe Bedeutung. Sie wird auf absehbare Zeit den größten Beitrag zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien leisten.

 

Der Kreistag hat sich im Zusammenhang mit der Stellungnahme des Kreises Coesfeld zum Entwurf des Regionplans mit dem Themenfeld Windkraftanlagen inhaltlich auseinandergesetzt und nachfolgende Stellungnahme hierzu beschlossen:

 

„Vor dem Hintergrund einer von der Bundesregierung beschriebenen neuen Energiestrategie, dem geplanten Klimaschutzgesetz und dem novellierten Windkrafterlass der NRW-Landesregierung hat gerade die Nutzung der Windkraft eine wichtige Bedeutung.

 

Der Kreis Coesfeld leistet bereits heute einen wichtigen Beitrag auf diesem Sektor, hat aber noch Potentiale, die dem Ziel einer klimafreundlichen und ressourcenschonenden Energieversorgung dienen werden.

 

Daher unterstützt der Kreis die Bemühungen der Kommunen - sofern gewünscht - festgesetzte Höhenbegrenzungen für Windkraftanlagen zu korrigieren. Gleichzeitig bietet er seine Erfahrungen im Bereich des Planungsrechts an, um ggfls. neue Gebiete zur Windkraftnutzung mit breiter Bürgerbeteiligung zu entwickeln.

 

Die vor Jahren festgelegten Windvorrangzonen begrenzen die Nutzung von Windkraftanlagen deutlich; daher sollten alle planungsrechtlichen Möglichkeiten genutzt werden, um im Dialog vor Ort weitere Flächen für den Bau von Windkraftanlagen zu ermöglichen.“ (Auszug SV-8-0488)

 

Zwischenzeitlich hat der Regionalrat beschlossen, das Thema Windenergie/ Energie auf Grund der neuen Rahmenbedingungen in Verbindung mit dem Atomausstieg zu überarbeiten und erneut zur Stellungnahme vorzulegen.

 

Die Ausweisung von Vorranggebieten ist eine der zentralen Aufgaben der Regionalplanung. Die Ausweisung von Konzentrationszonen innerhalb dieser Vorranggebiete und ggfs. ihre Ausgestaltung ist Teil der kommunalen Planungshoheit.

 

Im bisherigen Gebietsentwicklungsplan Münsterland sind für den Kreis Coesfeld 23 Windeignungsgebiete ausgewiesen worden, die im Wesentlichen durch die kommunale Flächennutzungsplanung konkretisiert worden sind und nach hiesigem Kenntnisstand weitestgehend belegt sind. Insgesamt gibt es im Kreis Coesfeld 74 Anlagen (Stand 2011/ Zählung Abt. 70). Nach Informationen des Netzbetreibers speisten Anfang 2011 73 Anlagen in das Netz ein (Anlage 2).

 

Die aufgeworfene Frage einer auf Kreisebene abgestimmten Planung kann erst nach Vorlage des neuen Entwurfes und Auswertung des Handlungsbedarfs mit den Städten und Gemeinden abgestimmt werden.

 

Eine Karte mit den Windeignungsbereichen und WKA-Standorten ist als Anlage 3 und 4 beigefügt. Die Auswertungsergebnisse von Anlagendaten des Übertragungsnetzbetreibers mit Vergleichsangaben der Nachbarkreise sind ebenfalls im Anhang aufgeführt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

 

 

Anfrage der UWG-Kreistagsfraktion vom 20.07.2011

 

Windkraftanlagen nach Kreisen

 

Standorte von Windkraftanlagen

 

Windeignungsbereiche gemäß GEP