Betreff
Bericht zur Haushaltsausführung 2013 - Finanzbericht zum Stichtag 31.08.2013
Vorlage
SV-8-0986
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Begründung:

 

 

I.    Problem

 

Den Mitgliedern des Kreistages ist über die aktuelle Haushaltsausführung zum Stand 31.08.2013 zu berichten. Im Rahmen dieses Berichtes wird insbesondere darauf hingewiesen, dass die Landesregierung inzwischen dem Landtag den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAGÄndG) zugeleitet hat. Dieser wird voraussichtlich im Rahmen der Plenarsitzung am 25.09.2013 in den Landtag eingebracht. Nach Berechnungen des Landes ergibt sich für den Kreis Coesfeld aus der Abrechnung der Jahre 2009 bis 2011 eine Zahllast von rd. 1,5 Mio. € (Abrechnungsbetrag für 2009 von 405.660, für 2010 von 550.030 € und für 2011 von 544.628 €). Die auf der Grundlage der bisherigen Fassung des Gesetzes erstellten Abrechnungsbescheide für das Abrechnungsjahr 2009 enthielten für die Kreise/Landschaftsverbände deutlich geringere Rückforderungsbeträge (für Kreis Coesfeld nur 186.301,34 €).

 

Der Haushaltsplan 2013 weist einen Ansatz von 180.000 € aus. Des Weiteren wurden Rückstellungen von rd. 372.000 € gebildet. Das heißt: Für die Nachzahlung in 2013 stehen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt rd. 552.000 € zur Verfügung. Damit müssen noch rd. 1 Mio. € anderweitig finanziert werden.

 

Das ELAGÄndG beinhaltet eine Änderung des § 10 Abs. 1 des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAG) vom 9. Februar 2010. § 10 Abs. 2 des ELAG bleibt weiterhin bestehen. Danach werden Ansprüche des Landes NRW auf Grund dieses Gesetzes zum nächsten Termin, zu dem Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) ausgezahlt werden, verrechnet. Das bedeutet für den Kreis Coesfeld, dass der Auszahlungsbetrag der Schlüsselzuweisung an den Kreis Coesfeld zum 20. Dezember 2013 von rd. 4,7 Mio. € um 1,5 Mio. € auf 3,2 Mio. € verringert werden könnte.

 

Sofern eine gesetzliche Regelung zur Aufwands- und Umlagenwirksamkeit der Zahlbeträge für die Abrechnungsjahre 2009 bis 2011 im Haushaltsjahr 2014 nicht geschaffen wird, müsste der Kreis Coesfeld die noch fehlenden Finanzierungsmittel von rd. 1 Mio. € in 2013 zusätzlich finanzieren. Verlässliche Angaben hierzu können erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens (Ende 2013) gemacht werden. Insofern stellt die Abrechnung nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz für die Abrechnungsjahre 2009 bis 2011 noch ein Haushaltsrisiko für 2013 dar.

 

 

 

II.   Lösung

 

Die Berichterstattung erfolgt wie in den letzten Finanzberichten auf Produktgruppenebene.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass sich auf Grund der Haushaltsentwicklung für die Gesamtergebnisrechnung eine voraussichtliche Verbesserung von 91.793 € abzeichnet.

 

Bei dem vorgenannten Betrag wurden bereits die Verbesserungen der folgenden Produktgruppen berücksichtigt/reduziert:

Bei der Verbesserung in der Produktgruppe 32.02 „Rettungsdienst (einschließlich Kostenrechnung)“ in Höhe von ca. 400.000 € und in der Produktgruppe 70.04 „Durchführung der Abfallentsorgung (Kostenrechnung) (308.000 €) handelt es sich um Gebührenüberschüsse, die in den Folgejahren jedoch an den Gebührenzahler zurück fließen müssen. Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 müssen daher die Kostenüberdeckungen dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt werden. Die Verschlechterung in der Produktgruppe 39.03 „Fleisch- und Geflügelhygiene (Kostenrechnung)“ in Höhe von -25.353 € wird ebenfalls im Jahresabschluss neutralisiert.

Bei dem Produktbereich 51 „Jugendamt“ führen die Verbesserungen von ca. 1.250.000 € nach den nunmehr geltenden Vorschriften des § 56 Abs. 5 KrO NRW dazu, dass beim Jahresabschluss 2013 in Höhe der Überdeckung ein entsprechender Betrag als Sonderposten zu passivieren ist. Damit haben diese Mehrerträge ebenfalls keinen Einfluss auf das Jahresergebnis.

 

Das Ergebnis der Haushaltsentwicklung 2013, insbesondere im Bereich des Jugendamtes, kann bis zum Jahresende durchaus noch - von bisher noch nicht bekannten Ereignissen – beeinflusst werden.

 

Weitere Details zur Entwicklung der einzelnen Budgets sind dem beigefügten Finanzbericht zu entnehmen. Abweichungen von wesentlicher Bedeutung (> 50.000 €) wurden von den Fachabteilungen entsprechend erläutert.

 

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Auswirkungen können sich in dem Umfang ergeben, wie Abweichungen von den Festlegungen der Haushaltssatzung und des Produkthaushaltes prognostiziert werden.

 

Aufgrund der allgemeinen Finanzlage für 2013 hat der Kämmerer mit Verfügung vom 05.03.2013 zunächst nur 80 v. H. der konsumtiven Haushaltsermächtigungen des Haushaltsplanes 2013 zur Bewirtschaftung freigegeben.  Ausgenommen sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen uneingeschränkt zu leisten sind. Diese Bewirtschaftungsbestimmung stellt keine haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne von § 24 GemHVO NRW dar.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchst. g) KrO NRW.