Betreff
Kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen im Münsterland für inhaber der Jugendleiterkarte (JULEICA)
Vorlage
SV-9-0338
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, probeweise für das Jahr 2016 200 FunTickets für JULEICA-Inhaber bereitzustellen.

 

Begründung:

 

.    Problem

Der Ausschuss für Straßen- Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr hat in seiner Sitzung am 19.05.2015 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie eine kostenlose Nutzung von Bussen und Bahnen im Münsterland für Inhaber der Jugendleiterkarte (JULEICA) praktisch umgesetzt werden kann. Ab dem 01.01.2016 soll den JULEICA-Inhabern diese Möglichkeit angeboten werden  

 

Pro Jahr stellt das Jugendamt des Kreises Coesfeld  rund 200 neue Jugendleiterkarten aus, etwa 50 Personen beantragen die Verlängerung ihrer Karte. Die Jugendleiter bleiben durchschnittlich 3 Jahre dabei und sind etwa 1-2 Jahre lang aktiv. Die meisten von ihnen sind zwischen 17 und 20 Jahre alt.

 

Im Münsterland-Tarif ist kein gesondertes Fahrkarten-Angebot für Jugendleiter vorgesehen.

 

In den Räumen Münsterland und Ruhr-Lippe ist aktuell kein besonderes Angebot bekannt, das es Jugendleitern ermöglicht, vergünstigt mit Bus und Bahn zu fahren.

 

Im Münsterland-Tarif gibt es für Freizeitfahrten (an Schultagen ab 14 Uhr, Sa, So, feiertags, Rosenmontag und in den NRW-Ferien ganztägig) mit Bus und Bahn für Personen bis einschließlich 20 Jahre ein sog. FunTicket. Es ist auch im Abo als „FunAbo“ erhältlich.

Das FunTicket kostet aktuell (Preise 01.08.2015) pro Monat 17,60 Euro und ist erhältlich für das

  • „Netz Münsterland“ (4 Münsterland-Kreise, Städte Münster, Hamm, Osnabrück, Enschede) oder
  • „Netz Übergang“ (Kreise Coesfeld, Warendorf, Unna, Soest und Städte Münster, Hamm).

 

Dieses Fahrkartenangebot würde weitgehend dem vom Ausschuss beschlossenen Nutzungsbereich „Münsterland“ entsprechen.

 

II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld kauft eine bestimmte Anzahl FunTickets im Münsterland-Tarif bei einem Verkehrsunternehmen, z.B. der RVM, und stellt die Tickets interessierten Organisationen auf Anfrage zur Verfügung. Pro FunTicket wird eine Schutzgebühr von 8 Euro erhoben.

 

Interessierte Organisationen bestellen die FunTickets beim Kreis und geben sie an interessierte JuLeiCa-Inhaber weiter.

 

Vorteil dieses Modells: es ist kurzfristig umsetzbar.

 

Die Nutzer-Beteiligung über die Schutzgebühr würde sicherstellen, dass nur die Personen eine Fahrkarte beanspruchen, die auch an einer Nutzung interessiert sind.


Beispielrechnungen:

Fahrkarten-Preise 01.08.2015

 

Stückzahl

 

50

100

200

1200 Stück /Jahr,

entspräche

100 Stück /Monat

 

pro Monat

 

 

 

 

FunTicket im
Münsterland-Tarif

17,60 €

880 €

1.760 €

3.520 €

21.120 €

Einnahmen
aus Schutzgebühr

8,00 €

400 €

800 €

1.600 €

9.600 €

Verbleibende Kosten für den Kreis

 

480 €

960 €

1.920 €

11.520 €

 

 

Die verbleibenden Kosten lassen sich

-       vermindern durch eine höhere Selbstbeteiligung der Organisationen.

-       begrenzen, indem nur eine bestimmte Anzahl Tickets zur Verfügung gestellt wird.

 

 

 

 

III. Alternativen

Mittelfristig kann versucht werden, eine KombiTicket-Lösung für die JuleiCa zu verhandeln.

 

 

Weiter wäre es möglich, ein FunAbo an JuleiCa-Inhaber zu einem vergünstigten Preis auszugeben, den Unterschiedsbetrag müsste der Kreis tragen:


 

Variante "Juleica-Inhaber schließt vergünstigtes FunAbo ab, Kreis trägt Unterschiedsbetrag."

250 Juleica-Inhaber pro Jahr

 

 

Inanspruch-nahme 20%

Inanspruch-nahme 50%

Inanspruch-nahme 70%

Inanspruch-nahme 100%

 

pro Monat

pro Jahr

 

 

 

 

FunAbo Münsterland

14,10 €

169,20 €

8.460,00 €

21.150,00 €

29.610,00 €

42.300,00 €

 

 

 

 

 

 

 

Einnahmen aus Schutzgebühr

8,00 €

96,00 €

4.800,00 €

12.000,00 €

16.800,00 €

24.000,00 €

Kosten für den Kreis

6,10 €

73,20 €

3.660,00 €

9.150,00 €

12.810,00 €

18.300,00 €

Einnahmen aus Schutzgebühr

10,00 €

120,00 €

6.000,00 €

15.000,00 €

21.000,00 €

30.000,00 €

Kosten für den Kreis

4,10 €

49,20 €

2.460,00 €

6.150,00 €

8.610,00 €

12.300,00 €

 

 

 

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Die Kosten für den Kreis Coesfeld hängen davon ab,

  • wie viele FunTickets an die Organisationen abgegeben werden sollen.
  • wie hoch der Eigenanteil als Schutzgebühr für die FunTickets sein soll.

 

Für das Erstattungsverfahren fällt ein gewisser Verwaltungsaufwand an.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig. (§ 26 Abs. 1 KrO NRW).