Betreff
Dammschüttung in Verbindung mit der Herstellung eines Kleingewässers in dem Naturschutzgebiet "Holler Kley" des Landschaftsplans Baumberge-Süd
Vorlage
SV-9-0586
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Beirat stimmt dem Antrag auf Erteilung einer Befreiung von folgenden Verboten innerhalb des Naturschutzgebietes „Holler Kley“ des Landschaftsplans Baumberge-Süd nicht zu:

·         Grünland umzubrechen oder umzuwandeln;

·         Aufschüttungen, Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen sowie sonstige Veränderungen des Bodenreliefs vorzunehmen;

·         fließende oder stehende Gewässer einschließlich Teichanlagen - unbeschadet wasserrechtlicher Bestimmungen - zu beseitigen, zu verfüllen und zu verändern (dies gilt auch für Neuanlagen), oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder ihre Gestalt, einschließlich des Gewässerbettes, zu verändern.

 

Begründung:

 

Der NABU, Kreisverband Coesfeld e. V., beantragt eine Genehmigung und somit eine Befreiung zur Errichtung eines Damms als Verbindung zu der Insel im großen Teich des Naturschutzgebietes 2.1.11 „Holler Kley“ des Landschaftsplans Baumberge-Süd.

 

Es ist eine Distanz von ca. 8 m und eine Tiefe bis zu 1,20 m zu überbrücken sowie eine Breite von ca. 2 m herzustellen. Der benötigte Boden soll aus einem im Gebiet neu anzulegenden Kleingewässer gewonnen werden, dessen Größe sich aus der benötigten Bodenmenge ergibt.

Hintergrund des Antrages ist das seit einigen Jahren stattfindende Brutgeschehen von Kanadagänsen auf der Teichinsel und damit verbunden das Verkoten und Abäsen der mit wertvollen Pflanzen (Knabenkraut, Teufelsabbiss, Dorniger Hauhechel etc.) bestandenen bisher mageren Uferbereiche. Das Gewässer und das Umfeld sind somit einer Eutrophierung ausgesetzt. Der Übergang soll es den Prädatoren, wie z. B. Fuchs und Marder ermöglichen, die Insel zu erreichen und so die Gänse zu vergrämen.

 

Bei der o. g. NABU-eigenen Fläche handelt es sich um ein 2 ha großes Gebiet mit hoher Strukturvielfalt, bestehend aus Hecken, Ufergehölzen, Gebüsch, vielfältigen Kleingewässerkomplexen sowie z. T. vegetationskundlich bedeutsamem Nass-, Feucht- und Magergrünland.

 

Aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde stellt die geplante Maßnahme einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Naturschutzgebiet dar. Bei dem zur Rede stehenden Kleingewässer handelt es sich um ein § 30-Biotop (stehendes Kleingewässer mit Röhrichtsaum), weshalb u. a. der Bodeneintrag in das Gewässer nicht befürwortet wird. Da bereits zahlreiche Kleingewässer im Gebiet vorhanden sind, stellt ein weiteres keinen Mehrwert dar. Ganz im Gegenteil, hier wird der Erhalt des Grünlandes als vorrangiges Ziel gesehen. Nicht alle Standorte sind vegetationskundlich bedeutsam, verfügen aber über ein großes Entwicklungspotential. Des Weiteren ist es fraglich, ob der Damm aus Bodenmaterial stabil hergestellt werden kann, ohne ein seitliches Wegfließen zu verursachen.

Um der Kanadagans die Insel als sicheren, störungsfreien Brutplatz möglichst biotopschonend zu entziehen, wäre der Bau eines einfachen Holzsteges möglich und zielführend.

Anlagen:

 

Antrag des NABU

Kartenausschnitte und Fotos