Beschlussvorschlag:
Der Beirat stimmt dem Antrag auf Erteilung
einer Befreiung von folgenden Verboten innerhalb des Naturschutzgebietes „Holler
Kley“ des Landschaftsplans Baumberge-Süd nicht zu:
·
Grünland
umzubrechen oder umzuwandeln;
·
Aufschüttungen,
Abgrabungen, Ausschachtungen oder Sprengungen sowie sonstige Veränderungen des
Bodenreliefs vorzunehmen;
·
fließende
oder stehende Gewässer einschließlich Teichanlagen - unbeschadet wasserrechtlicher
Bestimmungen - zu beseitigen, zu verfüllen und zu verändern (dies gilt auch für
Neuanlagen), oder deren Ufer herzustellen, zu beseitigen oder ihre Gestalt, einschließlich
des Gewässerbettes, zu verändern.
Begründung:
Der NABU, Kreisverband Coesfeld e. V.,
beantragt eine Genehmigung und somit eine Befreiung zur Errichtung eines Damms
als Verbindung zu der Insel im großen Teich des Naturschutzgebietes 2.1.11 „Holler
Kley“ des Landschaftsplans Baumberge-Süd.
Es ist eine Distanz von ca. 8 m und eine
Tiefe bis zu 1,20 m zu überbrücken sowie eine Breite von ca. 2 m herzustellen.
Der benötigte Boden soll aus einem im Gebiet neu anzulegenden Kleingewässer
gewonnen werden, dessen Größe sich aus der benötigten Bodenmenge ergibt.
Hintergrund des Antrages ist das seit
einigen Jahren stattfindende Brutgeschehen von Kanadagänsen auf der Teichinsel
und damit verbunden das Verkoten und Abäsen der mit wertvollen Pflanzen
(Knabenkraut, Teufelsabbiss, Dorniger Hauhechel etc.) bestandenen bisher
mageren Uferbereiche. Das Gewässer und das Umfeld sind somit einer
Eutrophierung ausgesetzt. Der Übergang soll es den Prädatoren, wie z. B.
Fuchs und Marder ermöglichen, die Insel zu erreichen und so die Gänse zu
vergrämen.
Bei der o. g. NABU-eigenen Fläche
handelt es sich um ein 2 ha großes Gebiet mit hoher Strukturvielfalt, bestehend
aus Hecken, Ufergehölzen, Gebüsch, vielfältigen Kleingewässerkomplexen sowie
z. T. vegetationskundlich bedeutsamem Nass-, Feucht- und Magergrünland.
Aus Sicht der unteren Landschaftsbehörde
stellt die geplante Maßnahme einen unverhältnismäßigen Eingriff in das
Naturschutzgebiet dar. Bei dem zur Rede stehenden Kleingewässer handelt es sich
um ein § 30-Biotop (stehendes Kleingewässer mit Röhrichtsaum), weshalb
u. a. der Bodeneintrag in das Gewässer nicht befürwortet wird. Da bereits
zahlreiche Kleingewässer im Gebiet vorhanden sind, stellt ein weiteres keinen
Mehrwert dar. Ganz im Gegenteil, hier wird der Erhalt des Grünlandes als
vorrangiges Ziel gesehen. Nicht alle Standorte sind vegetationskundlich bedeutsam,
verfügen aber über ein großes Entwicklungspotential. Des Weiteren ist es fraglich,
ob der Damm aus Bodenmaterial stabil hergestellt werden kann, ohne ein
seitliches Wegfließen zu verursachen.
Um der Kanadagans die Insel als sicheren,
störungsfreien Brutplatz möglichst biotopschonend zu entziehen, wäre der Bau
eines einfachen Holzsteges möglich und zielführend.
Anlagen:
Antrag des NABU
Kartenausschnitte und Fotos