Beschlussvorschlag:
-ohne-
Der Kreistag nimmt die Unterrichtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 105 Abs. 5 GO NRW über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld, hier: Gesamtabschluss und Beteiligungen, und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
Begründung:
I.-V.
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) hat auf der Grundlage der
Bestimmungen des § 53 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 105
der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die überörtliche Prüfung der Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld im Jahr 2016 durchgeführt. Nachdem der
Prüfungsbericht zum Kernhaushalt des Kreises Coesfeld bereits in der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.09.2017 und des Kreistags am 27.09.2017
vorgelegt wurde, liegt nun auch der Prüfungsbericht zum Gesamtabschluss und den
Beteiligungen vor.
Zu den Aufgaben der gpaNRW zählt die Prüfung, ob die Kommunen des Landes
NRW rechtmäßig, sachgerecht und wirtschaftlich handeln. Dies umfasst auch die
wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Kommunen in den Formen
des privaten oder öffentlichen Rechts gemäß §§ 107 ff. der GO NRW. Der nunmehr
vorliegende Prüfungsbericht über die „Überörtliche Prüfung - Gesamtabschluss
und Beteiligungen im Jahr 2016“ enthält Aussagen, Feststellungen und
Empfehlungen
- zu den Beteiligungen,
- zum Gesamtabschluss
(Konsolidierungsprozesse unter Einbeziehung der verselbstständigten
Aufgabenbereiche) sowie
- über die wirtschaftliche
Gesamtsituation
-
des Konzerns Kreis Coesfeld.
Der Gesamtabschluss und die Beteiligungen des Kreises Coesfeld wurden
durch die gpaNRW von April 2016 bis März 2018 geprüft. Für die dem
Prüfungszeitraum zugrundeliegenden Jahre 2010 bis 2013 lagen örtlich geprüfte
Gesamtabschlüsse vor. Der Kreis Coesfeld zählt zu den wenigen Kreisen, die alle
bislang notwendigen Gesamtabschlüsse aufgestellt haben.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.09.2017 den mit SV-9-1131
vorgelegten Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Kenntnis
genommen.
Gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 105 Abs. 5 GO NRW unterrichtet der Rechnungsprüfungsausschuss
den Kreistag über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das
Ergebnis seiner Beratungen. Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses,
Herr Ktabg. Claus Löcken, wird in der Sitzung über den wesentlichen Inhalt des
Prüfungsberichtes der GPA sowie über das Ergebnis der Beratungen im
Rechnungsprüfungsausschuss mündlich vortragen.