Betreff
Erhöhung des Umlagebeitrages der wfc GmbH
Vorlage
SV-9-1163
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der dargestellten Erhöhung des Umlagebeitrags des Kreises Coesfeld für die wfc GmbH für die Jahre 2019 bis 2022 wird zugestimmt.

 

Begründung:

 

Für das Geschäftsjahr 2019 zeichnen sich – vorbehaltlich der Zustimmung von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der wfc zum Wirtschaftsplan 2019 - folgende Eckpunkte bezüglich der Entwicklung des Zuschussbedarfs ab:

 

1.    Wegfall von Fördermitteln                                                                               +28 T€

2.    Fortführung Gründerschmiede in der Phase zwischen zwei Projekten         +14 T€

3.    Gehaltsentwicklung gem. Tarifabschluss TVöD VKA                                     +16 T€

4.    Gehaltserhöhungen im Zuge Personalentwicklung                                         +12 T€

5.    Einstellung eines Azubi ab 08/2018                                                                +10 T€

                  Gesamt                                                                                                           +80 T€

 

Davon entfallen auf den Kreis Coesfeld gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages knapp 70 T€ (86,5 %)

 

 

Erläuterungen:

 

Zu 1.:

In den Jahren 2016 – 2018 war die wfc in drei geförderten Projekten beteiligt, durch die teilweise Personalkosten der Stammbelegschaft und Gemeinkosten finanziert werden konnten. In Summe konnten über diese Projekte im Durchführungszeitraum der Zuschussbedarf um rd. 95 T€ reduziert werden. Die Projekte laufen Anfang 2019 aus. Anschlussprojekte sind in der Antragsphase. Eine mögliche Zusage wird es jedoch aufgrund der Vorgaben des Landes NRW erst im 1. Quartal 2019 bzw. einen Projektbeginn nicht vor dem 3. Quartal 2019 geben. Entsprechend muss für 2019 zum jetzigen Zeitpunkt mit einem kompletten Wegfall dieser Fördermittel kalkuliert werden.

Erhöhungsbetrag für 2019: +28 T€  

 

Zu 2.:

Im Rahmen des Förderprojektes gründergeist@münsterland wurden in allen Münsterlandkreisen und der Stadt Münster sog. Gründerschmieden aufgebaut, die ein spezielles Angebot für Menschen in der Vorgründungsphase bieten, um diese zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit zu motivieren. In einem der unter 1. genannten Anschlussprojekte ist vorgesehen, das Angebot der Gründerschmieden modifiziert fortzuführen. Der neue inhaltliche Schwerpunkt soll auf der Gewinnung potenzieller Unternehmensnachfolger liegen und damit eines der drängenden Probleme im Kreis Coesfeld (ungelöste Unternehmensnachfolgen) adressieren. In der Interimsphase zwischen dem Ende des laufenden Projektes und dem Beginn eines Nachfolgeprojektes ist es fachlich geboten, die Gründerschmiede abgespeckt fortzuführen, um die Kontinuität der Angebote zu wahren. Über die Fortführung wird im Aufsichtsrat im Ende Oktober 2018 entschieden.

Erhöhungsbetrag: +14 T€

 

Zu 3.:

Die wfc ist zwar nicht tarifgebunden, übernimmt arbeitsvertraglich geregelt aber die Erhöhungssätze der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst im Bereich VKA.

Erhöhungsbetrag: +16 T€

 

Zu 4.:

Im Zuge der Personalentwicklung stehen – in Anlehnung an die Verfahren beim Kreis Coesfeld - auch bei der wfc Gehaltssteigerungen außerhalb der tariflichen Entwicklungen an. Die wfc orientiert sich dabei an den Erhöhungssätzen zwischen den Stufen der vergleichbaren Entgeltgruppen im TVöD VKA. Teilweise hat der Aufsichtsrat diesen Erhöhungen bereits zugestimmt, teilweise stehen diese noch für die kommende Sitzung Ende Oktober 2018 an.

Erhöhungsbetrag: +12 T€

 

Zu 5.:

Ebenfalls im Zuge einer mittelfristigen Personalentwicklung bildet die wfc seit dem 01.08.2018 eine Kauffrau für Büromanagement aus. Bei entsprechender Eignung ist vorgesehen, damit die personelle Nachfolge im Sekretariat zu regeln. In 2019 ist hier die Vergütung für 12 Monate anstelle der 5 Monate in 2018 zu berücksichtigen.

Erhöhungsbetrag: +10 T€

 

 

Nach derzeitigem Stand ist daher für 2019 ein Zuschussbedarf von insgesamt rd. 470 – 475 T€ zu erwarten. Davon entfallen gem. §8 des Gesellschaftsvertrages auf den Kreis Coesfeld rd. 410 T€ (86,5%).

 

 

Eine 5-Jahresplanung ist aufgrund der Entwicklung in der Förderlandschaft bei der wfc immer mit sehr großer Unsicherheit verbunden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind lediglich sehr pauschale Aussagen möglich. Erfahrungsgemäß ist von jährlichen Kostensteigerungen von 2-2,5% ausgehen, insbesondere durch die Entwicklung der Personalkosten. Bei konstanter Ertragslage (in wesentlichen Erträge aus Sponsoring) ist von folgender Entwicklung des Zuschussbedarfs auszugehen:

 

2020: 480 T€, davon Kreis Coesfeld: 415 T€

2021: 490 T€, davon Kreis Coesfeld: 424 T€

2022: 500 T€, davon Kreis Coesfeld: 433 T€

2023: 510 T€, davon Kreis Coesfeld: 441 T€

2024: 520 T€, davon Kreis Coesfeld: 450 T€

 

Finanzierung:

 

Die Erhöhung ist in die Haushaltsplanung für das Jahr 2019 eingeflossen und dort berücksichtigt.