Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage im Entwurf beigefügte Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld wird beschlossen.

 

 

Begründung:

 

I.          Problem

 

Durch Beschluss des Kreistages vom 30.06.2010 wurde für die Rechnungsprüfung des Kreises Coesfeld eine Rechnungsprüfungsordnung erlassen, welche in Anlehnung an eine Musterdienstanweisung der Vereinigung der örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein-Westfalen (VERPA) sowie unter Berücksichtigung der Erfordernisse nach NKF erstellt wurde. In Folge gesetzlicher Neuregelungen, aber auch im Hinblick auf den Einsatz neuer EDV-gestützter Prüfungsmethoden, wurde die Rechnungsprüfungsordnung 2014 letztmalig geändert.

Durch das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen und weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften (2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz – 2. NKFWG NRW) vom 18.12.2018 ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) mit Wirkung zum 01.01.2019 geändert worden. Darauf folgend ist die Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW) vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen verabschiedet worden. Die Veröffentlichung ist im Gesetz- und Verordnungsblatt am 19.12.2018 erfolgt. In Kraft getreten ist die neue KomHVO NRW am 01.01.2019. Gleichzeitig ist die Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) außer Kraft getreten.

Auch gibt es ein neues Datenschutzgesetz. Mit dem Gesetz zur Anpassung des allgemeinen Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Nordrhein-Westfälisches Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – NRWDSAnpUG-EU) vom 17.05.2018 wurde das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) beschlossen, welches am 25.05.2018 in Kraft getreten ist.

Bedingt durch diese gesetzlichen Änderungen, die auch die örtliche Rechnungsprüfung betreffen, ist die Rechnungsprüfungsordnung für den Kreis Coesfeld zu überarbeiten.

 

Im Rahmen jeder Überarbeitung ist es sinnvoll, auch Veränderungs- und Optimierungsbedarfe zu konkretisieren:

 

Die örtliche Rechnungsprüfung versteht sich in ihrer Funktion als kompetentes Prüfungs- und Beratungsteam, als Dienstleister für Kreistag und Kreisverwaltung. Sie unterstützt die einzelnen Fachabteilungen im Hinblick auf die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung und gibt Anregungen zur Förderung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Prüfungen und Beratungen sind darauf ausgerichtet, mit Denkanstößen und Verbesserungsvorschlägen möglichst hohe Mehrwerte für den Kreis zu schaffen. Dabei werden folgende Ziele verfolgt:

 

·      Sicherstellung der Einhaltung von Recht und Gesetz

·      Förderung der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit im Umgang mit Steuermitteln

·      Sicherstellung von funktionierenden internen Kontrollmechanismen

·      Förderung von reibungslosen und innovativen Ablaufprozessen innerhalb der Verwaltung

Vor diesem Hintergrund nimmt die örtliche Rechnungsprüfung ihre Aufgaben wahr. Daher ist es angezeigt, dieses Leitbild der Rechnungsprüfung der Rechnungsprüfungsordnung in einer Präambel voranzustellen.

Die Prüfung der Wirksamkeit interner Kontrollen im Rahmen des internen Kontrollsystems (IKS) ist als neue gesetzliche Aufgabe durch das 2. NKFWG hinzugekommen. Um hier gerade mit Blick auf veränderte oder auch neu hinzukommende Aufgaben vorausschauend und begleitend im Rahmen einer beratenden Prüfung tätig werden zu können, sollten die Ausführungen zur begleitenden Prüfung im § 8 der Rechnungsprüfungsordnung entsprechend ergänzt werden.

 

Zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis sollten darüber hinaus redaktionelle Optimierungen bei der bestehenden Rechnungsprüfungsordnung vorgenommen werden.

 

II.        Lösung

Die Rechnungsprüfungsordnung vom 14.12.2014 wird überarbeitet. Der dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Entwurf der überarbeiteten Rechnungsprüfungsordnung wird beschlossen. Die zuvor genannten Aspekte werden in der neuen Fassung der Rechnungsprüfungsordnung wie folgt umgesetzt:

1.  Die Ausführungen zum Leitbild der örtlichen Rechnungsprüfung werden in einer Präambel vorangestellt.

2.    Die Regelungen zu den Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung werden in einer Vorschrift zusammengefasst (vgl. § 4 Rechnungsprüfungsordnung). Zu den gesetzlichen Aufgaben gibt es einen Verweis auf die einschlägigen kommunalrechtlichen Vorschriften. Diese werden nicht mehr zusätzlich in der Rechnungsprüfungsordnung aufgeführt.

 

3.    In Bezug auf die Jahresabschluss- und Gesamtabschlussprüfung werden die gesetzlichen Regelungen nicht mehr zusätzlich in der Rechnungsprüfungsordnung beschrieben. Dazu gibt es nun einen Verweis auf die einschlägigen Regelungen der Gemeindeordnung NRW (vgl. § 10 Rechnungsprüfungsordnung).

 

4.    Hinsichtlich der Regelungen zum Datenschutz (vgl. § 2 Abs. 6 Rechnungsprüfungsordnung) werden die Verweise aktualisiert.

 

5.    Ebenso werden sämtliche Verweise auf Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW aktualisiert.

 

6.    Ergänzend zu den Ausführungen zur begleitenden Prüfung (vgl. § 8 Rechnungsprüfungsordnung) werden konkrete Aussagen zur Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) aufgenommen.

 

7.    Weitere redaktionelle Veränderungen werden zum besseren Verständnis sowie für eine bessere Übersicht und Lesbarkeit vorgenommen.

 

III. Alternativen

Keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Bis auf den Personal- und Sachkostenaufwand der Rechnungsprüfung und den Aufwand für die Sitzungen entstehen keine Kosten.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit ist der Kreistag für den Erlass der Rechnungsprüfungsordnung zuständig.