Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2020 – Anlage zum Entwurf des Produkthaushaltes 2020 – wird beschlossen.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1
der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) i. V. m. §§ 78 und
79 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat der Kreis
Coesfeld für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Über den
Stellenplan ist als Anlage zum Haushaltsplan gesondert zu beschließen.
II. Lösung
Der Stellenplan für das Jahr 2020 wurde als Anlage zum Entwurf des
Produkthaushaltes 2020 am 30.10.2019 in den Kreistag eingebracht (vgl. SV-9-1514). Nach den
Etatberatungen in den Fachausschüssen wird der Stellenplan im Kreisausschuss
beraten und vom Kreistag beschlossen.
Neben dem Tabellenwerk wurden Ihnen mit dem Entwurf des
Produkthaushaltes auch die Erläuterungen zum Stellenplan 2020, in denen die
vorgesehenen Änderungen des Stellenplans ausführlich beschrieben sind,
vorgelegt.
III. Alternativen
Keine.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Der aus dem Stellenplan resultierende Personalaufwand ist im
Produkthaushalt veranschlagt.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1
Satz 2 Bucht. g) KrO NW ist der Stellenplan vom Kreistag zu beschließen.