Beschlussvorschlag:
Der Bericht über die wirtschaftliche Situation der kreisangehörigen
Städte und Gemeinden wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
II. Lösung
III. Alternativen
IV.
Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
zu I. – V.:
Die Kreise haben ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten, dass
die Kreisfinanzen gesund bleiben. Auf die wirtschaftlichen Kräfte der
kreisangehörigen Gemeinden und der Abgabepflichtigen ist Rücksicht zu nehmen (§
9 KrO NRW).
Im Weiteren treffen den Kreis insbesondere im Hinblick auf das
Beteiligungsverfahren nach § 55 KrO NRW (Festsetzung der Kreisumlage)
Ermittlungspflichten zur Frage der Wirtschaftskraft der kreisangehörigen
Kommunen. Dabei entspricht es der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die
Finanzbedarfe der umlagepflichtigen Städte und Gemeinden und des Kreises
gleichrangig sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.06.2015 – 10 C 13/14).
Vor diesem Hintergrund sind abermals aktuelle Finanzdaten der
kreisangehörigen Städte und Gemeinden erhoben worden. Mit dem am 22.08.2019
erfolgten Versand des Schreibens zum Beteiligungsverfahren nach § 55 KrO NRW
wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gebeten, entsprechende
Finanzdaten mitzuteilen. Die Gemeinde Nottuln und die Stadt Olfen haben hieran
nicht mitgewirkt. Insofern wurden für diese Berichtserstattung die in den
jeweiligen Haushaltsplänen 2019 veröffentlichten Plandaten der Jahre 2020 –
2022 herangezogen.
Haushaltsplan 2018
/Jahresergebnis 2018 /Prognose Jahresergebnis 2019/Entwurf Haushalt 2020
Aus der Anlage 1 ist zu entnehmen, dass die Jahresabschlüsse 2018
ausnahmslos besser ausgefallen sind, als von den Kommunen erwartet. Soweit
bereits bekannt, haben die kreisangehörigen Städte und Gemeinden durchweg
Überschüsse erzielt, und zwar in einer Bandbreite von 191.507 € (Gemeinde
Senden) bis 9.271.411 € (Stadt Coesfeld). Der Kreis Coesfeld hat gegenüber der
Haushaltsplanung 2018 ebenfalls besser abgeschnitten, allerdings weist der
Jahresabschluss 2018 einen Fehlbetrag in Höhe von 1.333.286 € aus.
Bezüglich des voraussichtlichen Jahresabschlusses 2019 lassen sich
gegenwärtig noch keine Daten eruieren, die eine Gesamtschau ermöglichen.
Für das Haushaltsjahr 2020 haben bislang vier kreisangehörige Städte
und Gemeinden Entwürfe eingebracht (Gemeinde Ascheberg, Stadt Billerbeck, Stadt
Coesfeld, Stadt Dülmen). Danach gehen die Städte Billerbeck, Coesfeld und
Dülmen davon aus, ihren Haushalt nur fiktiv ausgleichen zu können. Während die
Stadt Billerbeck nur eine verhältnismäßig geringfügige Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage (83.700 €) plant, gehen die Städte Coesfeld und Dülmen davon
aus, ihre Ausgleichsrücklage in höherem Maße zu verringern (Stadt Coesfeld:
1.435.210 € / Stadt Dülmen: 1.389.018 €). Die Gemeinde Ascheberg plant nach dem
vorliegenden Entwurf dagegen mit einen originären Haushaltsausgleich, der einen
Überschuss in Höhe von 1.578.526 € vorsieht. Der zu beratende Haushaltsentwurf
des Kreises Coesfeld sieht ebenfalls einen fiktiven Haushaltsausgleich mit
einer Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe von 500.000 € vor.
Entwicklung des
Eigenkapitals
Wie sich das Eigenkapital in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
in den Jahren 2009 - 2017 entwickelt hat, ist der Anlage 3 zu entnehmen. In
sechs von elf Kommunen ist das Eigenkapital in diesem Zeitraum gewachsen. Dies
trifft auch auf den Kreis Coesfeld zu. Allerdings wird in dieser Grafik
ebenfalls sichtbar, dass der Kreis Coesfeld auch im Jahr 2017 über das mit
Abstand geringste Eigenkapital verfügte.
Ein noch günstigeres Bild ergibt sich mit Blick auf die
prognostizierte Entwicklung des Eigenkapitals in den Jahren 2020 – 2023 (vgl.
Anlage 4). Acht Kommunen rechnen damit, dass ihr Eigenkapital wächst (Stadt
Dülmen, Gemeinde Havixbeck, Gemeinde Nordkirchen, Gemeinde Nottuln, Stadt
Olfen, Gemeinde Rosendahl, Gemeinde Senden) bzw. auf demselben Niveau verbleibt
(Stadt Lüdinghausen). Die anderen Kommunen gehen davon aus, dass das
Eigenkapital sinken wird. Auch am Ende des Planungszeitraums wird der Kreis
Coesfeld demnach das geringste Eigenkapital bilanzieren.
Entwicklung des
Steueraufkommens
Insgesamt erwarten die kreisangehörigen Städte und Kommunen auch im Planungszeitraum
2020 – 2023 ein steigendes Steueraufkommen (vgl. Anlage 5).
Diese Grundannahme deckt sich mit der aktuellen Veröffentlichung des
Arbeitskreises “Steuerschätzungen” (bekanntgemacht vom Bundesministerium der
Finanzen am 30.10.2019). Danach können die Gemeinden auch in den nächsten
Jahren mit höheren Steuereinnahmen rechnen. Wesentlicher Grund ist die in
Deutschland nach wie vor günstige binnenwirtschaftliche Entwicklung dank einer
sehr guten Arbeitsmarktlage und steigenden Einkommen. Gemäß Anlage 1 zur
Pressemitteilung 11/2019 des Bundesfinanzministeriums steigen die geschätzten
Steuereinnahmen der Gemeinden von 113,7 Mrd. € (Jahr 2019), auf 117,7 Mrd. €
(Jahr 2020). Auch mittelfristig werden Erhöhungen (Jahr 2021 + 3,6 Mrd. € /
Jahr 2022 +3,4 Mrd. € / Jahr 2023 +3,4 Mrd.€) prognostiziert.
Sonstige Entwicklungen
a)
Gesetzentwurf hinsichtlich der Beteiligung des Bundes an den
Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2021 und 2022 /
Anpassung der gemeindlichen Anteile an der Umsatzsteuer
Der Landkreistag NRW hat in seinem Rundschreiben vom 28.10.2019 (RS
711/19) gemeindescharfe Berechnungen (vgl. Anlage 6) zur Verfügung gestellt,
welche finanzielle Auswirkungen sich im Hinblick auf die künftige Umverteilung
zwischen Umsatzsteuer und den Kosten der Unterkunft ergeben. Bei Inkrafttreten
des Gesetzes ergeben sich für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in der
Summe Verbesserungen in Höhe von 987.037 €. Für das Jahr 2019 haben die
kreisangehörigen Städte und Gemeinden aus dieser Umverteilung 758.920 €
erhalten.
Wie schon in 2019 wird der Kreis Coesfeld auch im Jahr 2020 nicht von
dieser Umverteilung profitieren.
b)
Aufwands- und Unterhaltungspauschale gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz
2020 (Entwurf)
Nach der am 06.11.2019 vom Land NRW bekanntgegebenen Modellrechnung
erhalten die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gegenüber dem Vorjahr eine
in der Gesamtsumme um rd. 0,225 Mio. € höhere Aufwand- und
Unterhaltungspauschale. Für 2020 beträgt die Pauschale somit rd. 2,916 Mio. €.
Die Verteilung dieser Gesamtsumme auf die Kommunen ist der Anlage 7 zu
entnehmen.
Die Gemeindeverbände und damit auch der Kreis Coesfeld erhalten diese
Pauschale nicht.
c)
Schlüsselzuweisungen gemäß Gemeindefinanzierungsgesetz 2020 (Entwurf)
Soweit aufgrund eigener Steuerkraft keine Abundanz vorliegt, erhalten
die kreisangehörigen Kommunen nach Maßgabe des GFG Schlüsselzuweisungen (vgl.
Anlage 8). Nach der o. a. Modellrechnung wird das Land NRW Schlüsselzuweisungen
in Höhe von rd. 29,11 Mio. € an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden
auszahlen. Im Vorjahr betrug die Gesamtsumme noch 30,19 Mio. €.
Der Kreis Coesfeld erhält nach der Modellrechnung für das Jahr 2020
Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 46,64 Mio. €. Das ist ein Minus in Höhe
von rd. 61.000 € gegenüber dem Vorjahr.
d)
Erstattung an die kreisangehörigen Kommunen (ohne eigenes Jugendamt)
aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage 2018
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt
werden aus der Abrechnung der Jugendamtsumlage 2018 nach dem Inkrafttreten des
Haushaltes 2020 eine Erstattung in Höhe von rd. 5,49 Mio. € vom Kreis Coesfeld
erhalten (Vorjahr: rd. 3,94 Mio. €). Die gemeindescharfe Aufteilung der
Erstattungssumme ist dem Vorbericht des Haushaltsentwurfs 2020 (vgl. Seite V
61) zu entnehmen.
Für die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden erhöhen sich die Einzahlungen aus den v. g. Positionen (a
– d) gegenüber dem Vorjahr um rd. 0,92 Mio. €.
Anlagen:
Anlage 1 –Jahresüberschüsse / Jahresfehlbeträge im Jahr 2018 – Vergleich Haushaltsplan gegenüber
Jahresabschluss
Anlage 2 –Haushaltsausgleich / Haushaltsplan 2018, 2019 sowie Entwurf 2020 / Jahresabschluss 2018
Anlage 3 –Eigenkapitalentwicklung (Entwicklung im Zeitraum 2009 - 2017)
Anlage 4 – Eigenkapitalentwicklung (Vergleich Plan 2020 gegenüber Plan 2023)
Anlage 5 –Entwicklung Steueraufkommen und Hebesätze
Anlage 6 –Umverteilung im Bereich KdU / Umsatzsteueranteile
Anlage 7 –Aufwands- / Unterhaltungspauschale (Vergleich 2020 zu 2019)
Anlage 8 –Schlüsselzuweisungen (Vergleich 2020 zu 2019)