Beschlussvorschlag:
1.
Die Einladung der
Kreistagsabgeordneten zu den Sitzungen erfolgt weiterhin ausschließlich per
E-Mail, es sei denn, die Einladung per Post wird ausdrücklich gewünscht.
2.
Die
Sitzungsunterlagen für die Kreistagsabgeordneten werden nur noch in digitaler
Form über das Kreisinformationssystem zur Verfügung gestellt, es sei denn, die
Papierform wird ausdrücklich gewünscht. Die Wahlmöglichkeit eines jeden
Kreistagsabgeordneten beschränkt sich auf die Papierform oder die
ausschließliche digitale Form. Eine Mischform wird nicht angeboten.
3.
Kreistagsabgeordneten,
die am papierlosen Kreistag teilnehmen, wird für die Anschaffung bzw. Nutzung
von privaten iPads/Tablets ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 400 Euro zu
Beginn einer jeden Wahlperiode zur Verfügung gestellt oder bei einer späteren
Annahme eines Mandates anteilmäßig ausgezahlt.
Der zweckgebundene Zuschuss deckt alle Kosten für Beschaffung, Reparatur und
Ausdrucke ab. Bei einer späteren Rückkehr zu papiergebundenen
Sitzungsunterlagen oder Niederlegung des Mandats werden bereits ausgezahlte
Beträge für noch nicht genutzte Zeiträume, gerechnet auf Monatsbasis,
zurückgefordert.
Begründung:
I. Sachdarstellung
Die Einladungen mit den Sitzungsvorlagen sollen analog zum Beschluss des Kreistags vom 16.12.2016 (SV-9-0421) den Gremienmitgliedern weiterhin ausschließlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, die Papierform wird ausdrücklich gewünscht. Die Einladung zu den Sitzungen wird nach Zustimmung per E-Mail übersandt. Die Sitzungsunterlagen werden ausschließlich im PDF-Format über das Kreistagsinformationssystem und die Mandatos-App über private Endgeräte (iPad und Tablet) digital abrufbar sein.
Der Aufwand für die Anschaffung bzw. Nutzung von privaten Endgeräten wurde bisher seitens der Verwaltung mit 375,00 € pro Wahlperiode bei einer einmaligen Auszahlung gefördert. In der Sitzung des Ältestenrates am 08.10.2020 wurde vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigung für die nächste Wahlperiode auf einmalig 400,00 € zu erhöhen.
II. Entscheidungsalternativen
Von einer Erhöhung der einmaligen
Aufwandsentschädigung wird abgesehen.
III. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, Klima)
Die Aufwendungen erhöhen sich entsprechend um 25,00 € je Kreistagsmitglied, das am papierlosen Sitzungsdienst teilnimmt.
IV. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach § 26 Abs. 1 KrO NRW ist die Zuständigkeit des Kreistages gegeben.