Amtsblatt Nr. 22/2009 ist erschienen

Am Montag, dem 31. August 2009, erschien das Amtsblatt des Kreises Coesfeld mit der Ausgabe-Nr. 22/2009.

Es hat folgenden Inhalt:

Bekanntmachungen des Kreises Coesfeld:

  • Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 08.06.2009 gemäß § 23 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in Verbindung mit § 5 Abs. 6 Satz 4 Landesabfallgesetz NRW (LAbfG) zwischen den Städten und Gemeinden Ascheberg, Billerbeck, Coesfeld, Dülmen, Havixbeck, Nordkirchen, Nottuln, Olfen, Rosendahl und Senden sowie dem Kreis Coesfeld über die Delegation von Aufgaben im Bereich der Sammlung und des Transportes von Sonderabfällen, die im Rahmen des kommunalen Anschluss- und Benutzungszwanges anfallen
  • Bekanntmachung gem. § 12 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Mastschweinen in Coesfeld
  • Bekanntmachung gem. § 12 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zum Halten von Mastschweinen in Senden
  • Bekanntmachung gem. § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Aufzucht und zum Halten von Legehennen in Dülmen
  • Bekanntmachung gem. § 21a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung und zum Betrieb einer Anlage zur Haltung oder Aufzucht von Schweinen in Senden

Bekanntmachung der Stadt Dülmen:

  • Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27.09.2009

Bekanntmachung der Sparkasse Westmünsterland:

  • Aufgebote von Sparurkunden der Sparkasse Westmünsterland

Das Amtsblatt ist im Internet unter folgender Adresse veröffentlicht:

http://www.kreis-coesfeld.de/fileadmin/Kreis_Coesfeld/downloads/amtsblatt/2009/ab0922.pdf