Verwaltungsgericht Münster: Betrieb in Coesfeld bleibt vorübergehend geschlossen

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom gestrigen Samstag (9. Mai 2020) einen Eilantrag der Firma Westfleisch abgelehnt: Die durch den Kreis Coesfeld am 8. Mai 2020 angeordnete befristete Schließung des Betriebs am Standort Coesfeld wird nicht ausgesetzt. Die Rechtsauffassung des Kreises Coesfeld wurde somit bestätigt.

In einer ersten Stellungnahme betont Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr: Ich begrüße die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes ausdrücklich. Hier wird bekräftigt: Im Kreis Coesfeld hat der Infektionsschutz oberste Priorität – für die Beschäftigten des Betriebes und die Bevölkerung insgesamt.

Die Entscheidung wurde im Wesentlichen folgendermaßen begründet: Die auf dem Infektionsschutzgesetz beruhende Ordnungsverfügung sei nach Aktenlage aller Voraussicht nach rechtmäßig. Nach den vom Kreis im vorliegenden Verfahren mitgeteilten Ergebnissen weiterer Testungen auf das Corona-Virus im Betrieb am Standort in Coesfeld (Fleischcenter Coesfeld) seien dort zwischenzeitlich 952 Testungen durchgeführt worden, wobei von 461 vorliegenden Ergebnissen 205 Testergebnisse positiv seien. Auf dieser Grundlage sei zudem davon auszugehen, dass neben den festgestellten Kranken auch noch eine unbestimmte Anzahl von Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen oder Ausscheidern vorliege. Das Amt für Arbeitsschutz der Bezirksregierung Münster habe anlässlich einer Überprüfung am 8. Mai 2020 unter anderem festgestellt, dass es sowohl im Bereich des Zerlegebandes als auch in den Umkleiden Probleme gebe, den Mindestabstand von 1,50 m einzuhalten. Die zur Verfügung gestellte Mund-Nasen-Bedeckung werde am Zerlegeband nicht korrekt getragen. Das Gericht folgte damit unserer umfassenden Güterabwägung zwischen Infektionsschutz und wirtschaftlichen Interessen, betont der Landrat.

 

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