„Krisenstab Wirtschaft“ einberufen - Landrat wendet sich an Landes- und Bundesregierung mit Forderungskatalog

In Folge der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind viele Unternehmen und Selbstständige in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Vor diesem Hintergrund lud Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr zu einer ersten Sitzung des „Krisenstabes Wirtschaft“ ein, die am gestrigen Mittwoch (08. April 2020) im Rahmen einer Videokonferenz stattfand. Daran haben rund 30 Vertreterinnen und Vertreter von kreisangehörigen Kommunen, Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaft, Kammern, Sparkasse Westmünsterland und Volksbank Baumberge sowie der Bezirksregierung teilgenommen.

Die erste Sitzung des „Krisenstabes Wirtschaft“ fand als Videokonferenz statt (Aufnahme: Kreis Coesfeld, Wolfgang Heuermann).
Die erste Sitzung des „Krisenstabes Wirtschaft“ fand als Videokonferenz statt (Aufnahme: Kreis Coesfeld, Wolfgang Heuermann).

Aufgabe und Ziel des Krisenstabes ist es, vor Ort pragmatische Lösungen für Unternehmen, Selbstständige, Arbeitnehmer und Auszubildende zu finden sowie eine Strategie zur Stärkung der heimischen Wirtschaft zu entwickeln, betont Landrat Dr. Schulze Pellengahr. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verständigten sich in der rund zweistündigen Sitzung auf drei Kernforderungen, die Landrat Dr. Schulze Pellengahr gegenüber der Landes- und Bundesregierung formulieren wird:

Das Instrument des Kurzarbeitergeldes ist auch auf Auszubildende zu erweitern, damit Auszubildende nicht betriebsbedingt gekündigt werden muss und diese den Unternehmen langfristig als Fachkräfte zur Verfügung stehen.

Beim Verwendungszweck der staatlichen Soforthilfen für Freiberufler und Solo-Selbstständige ist rechtssicher zu klären, wofür diese die Soforthilfen verwenden können. Hintergrund dieser Forderung ist, dass in der Beratungspraxis Fragen aufkamen, ob die Soforthilfen lediglich für betriebsnotwendige oder aber auch für Aufwendungen des privaten Lebensunterhalts eingesetzt werden dürfen. Es ist zudem vom Bundesministerium für Arbeit klarzustellen, ob und wie die Soforthilfen bei der Beantragung der Grundsicherung nach dem SGB II zu berücksichtigen sind.

Das Bundeswirtschaftsministerium wird gebeten, zu prüfen, ob eine direkte Abwicklung der Liquiditätskredite über die KfW-Bank, ggf. unter Einbeziehung der Förderbanken der Bundesländer, zu einer Vereinfachung und Beschleunigung im Interesse der Wirtschaft führen kann.

Neben diesen drei Kernforderungen werde ich dem Wunsch aus dem ‚Krisenstab Wirtschaft‘ gegenüber der Landes- und Bundesregierung Nachdruck verleihen, eine Strategie zu entwickeln, wie die Wirtschaft sukzessive wiederbelebt werden kann. Wir brauchen hier konkrete, rechtssichere und planbare Zusagen für die Unternehmen!, hebt Landrat Dr. Schulze Pellengahr hervor.

Eine nächste Sitzung des „Krisenstabes Wirtschaft“ wird noch im April stattfinden.

Redaktion der Pressemeldungen

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