Infotelefon des Impfzentrums ab dem 15.03.2021 freigeschaltet

Rund 1700 Anträge und Anfragen von Menschen mit Vorerkrankungen zu einer vorgezogenen Impfung gegen das Coronavirus sind im Impfzentrum Kreis Coesfeld in Dülmen bereits eingegangen.

Kai Wermelt, organisatorischer Leiter des Impfzentrums Kreis Coesfeld, weist darauf hin, dass generelle Anfragen zur Corona-Schutzimpfung,dienicht im Zusammenhang mit Vorerkrankungen oder Einzelfallanträgen stehen, an die E-Mail Adresse info(at)impfzentrum-coesfeld.de gesendet werden sollen. „Diese werden so zeitnah wie möglich beantwortet. Aufgrund des hohen Aufkommens muss hier aber mit einer Wartezeit von bis zu zwei Wochen gerechnet werden“, so Wermelt.

Ab dem 15.03.2021 steht den Bürgerinnen und Bürgern für Fragen an das Impfzentrum zusätzlich ein Infotelefon unter der Nummer 02541 / 18-5480 zur Verfügung. Das Infotelefon ist von montags bis sonntags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar. Nachfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen können nicht am Infotelefon beantwortet werden. Ebenso werden auf diesem Weg keine Impftermine vergeben.

Nachdem das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Regelungen für den Umgang mit Einzelfallentscheidungen verkündete, sind auch im Impfzentrum Kreis Coesfeld viele Anträge auf eine solche Entscheidung gestellt worden. „Alle Höchstpriorisierungsanträge werden gesichtet, aber voraussichtlich werden nur wenige davon Erfolg haben“, sagt Kai Wermelt. Denn nur sehr wenige Menschen erfüllen die Voraussetzungen für eine positive Einzelfallentscheidung. Diese haben entweder lebensbedrohliche oder äußerst seltene Krankheiten, die sie zu einer vorzeitigen Impfung berechtigen. Darunter fällt, wer beispielsweise kurz vor einer Chemotherapie oder einer Knochenmarks-Transplantation steht. Anträge im Rahmen von Gleichstellung und Höchstpriorisierung können an die E-Mail Adresse einzelfall(at)impfzentrum-coesfeld.de gesendet werden.

Ergänzend weist das Impfzentrum Kreis Coesfeld darauf hin, dass in der Corona-Impfverordnung des Bundes Vorerkrankungen, wie zum Beispiel Demenz, psychische Erkrankung oder geistige Behinderung, bereits in der Priorisierungsgruppe zwei genannt sind und können aus diesem Grund nicht anders eingestuft werden. Eine vollständige Auflistung findet sich in der Corona-Impfverordnung unter den §3 (Schutzimpfung mit hoher Priorität) und §4 (Schutzimpfung mit erhöhter Priorität) auf der Seite: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen.html

Neben Personen der Priorisierungsgruppe eins werden entsprechend einer Landesvorgabe auch einige Personenkreise der Priorisierungsgruppe zwei geimpft. Dazu gehören u.a.:

- Lehrpersonal an Grund- und Förderschulen,

- Kita- und Kindertagespflegepersonal

- Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen,

- Polizisten mit direktem Kontakt zu Bürgern.

Danach, voraussichtlich um Ostern, sollen allen Personen mit Vorerkrankungen aus der Priorisierungsgruppe zwei automatisch ein Impfangebot erhalten.

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Corona-Schutzimpfung finden sich auf https://www.kreis-coesfeld.de/impfzentrum. Zusätzlich informiert das Land Nordrhein-Westfalen auf https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus#ef504a2 über die aktuellen Regelungen.

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