Ab Donnerstag, 11. März: Einkaufen im Kreis Coesfeld ohne Termine möglich

Allgemeinverfügung des Kreises Coesfeld tritt am Donnerstag, 11. März in Kraft

 

„Dank der nachhaltig niedrigen Inzidenzwerte ermöglicht der Kreis Coesfeld wie im Kreis Paderborn weitere Lockerungen im Einzelhandel“, freut sich Dr. Christian Schulze Pellengahr. Der Landrat appelliert an die Bevölkerung, sich weiterhin konsequent an die Kontakt- und Hygieneregeln zu halten, um nicht durch steigende Infektionszahlen die so gewonnene Freiheit zu gefährden.


Im Kreis Coesfeld ist nun wieder Einkaufen ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Auch Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten, zoologische Einrichtungen, Tierparks und ähnliche Einrichtungen können ohne Termin besucht bzw. besichtigt werden. „Zudem kann auf die einfache Rückverfolgbarkeit von Kontakten in den Geschäften und Einrichtungen verzichtet werden“, weist Bürgermeister Wilhelm Sendermann, Sprecher der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Coesfeld, hin. Die Allgemeinverfügung des Kreises Coesfeld ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und tritt am Donnerstag, 11. März, in Kraft.
Nach der schrittweisen Öffnung der Schulen und der Friseure am 1. März hatten sich Bund und Länder auf weitere Öffnungsschritte in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen geeinigt. Neben den Geschäften des täglichen Bedarfs, wie bspw. Lebensmittelgeschäften, ist in Nordrhein-Westfalen seit dem 8. März der Betrieb von Buchhandlungen, Schreibwarengeschäften, Blumengeschäften und Gartenmärkten wieder zulässig. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels dürfen Termin-shopping („Click & Meet“) anbieten, unter der Voraussetzung, die Anzahl gleichzeitig anwesender Kundinnen und Kunden auf eine Kundin bzw. einen Kunden pro 40 Quadratmeter zu beschränken. Das so genannte Click & Meet, also eine Terminbuchung, ist ab sofort im Kreis Coesfeld nicht mehr erforderlich, allerdings gilt nach wie vor die Beschränkung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 40 Quadratmeter. Dabei kann es durchaus zu Wartezeiten vor Geschäften kommen. Hierbei bitten Landrat und Bürgermeister um Verständnis und Geduld.
Hintergrund: Gemäß § 16 Abs. 3 der Coronaschutzverordnung können Kreise und kreisfreie Städte, in denen die 7-Tages-Inzidenz nach den täglichen Veröffentlichungen des Landeszentrums für Gesundheit (LZG) nachhaltig und signifikant unter dem Wert von 50 liegen, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weitere Reduzierungen der in der Verordnung festgelegten Schutzmaßnahmen abstimmen. Nach den vom LZG veröffentlichen Zahlen liegt der aktuelle Wert der 7-Tages-Inzidenz für den Kreis Coesfeld bei 27,7. Er lag am 4. März bei 23,6, am 05.03.2021 bei 22,7 und am 06.03.2021 bei 19,5 und 07.03.2021 bei 27,2.

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