Bundestagswahl: Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 20. Januar 2025 - Frühzeitige Einreichung wird empfohlen

Aufgrund der Auflösung des Bundestages findet die Bundestagswahl vorgezogen am 23. Februar 2025 statt. Dies hat Auswirkungen auf wichtige Fristen bei der Wahlvorbereitung. Direktkandidatinnen und -kandidaten für die Bundestagswahl müssen ihre Wahlvorschläge spätestens bis zum 20. Januar 2025 um 18 Uhr beim Kreiswahlleiter einreichen. Darauf weist Kreisdirektor Dr. Linus Tepe, der als Kreiswahlleiter für den Wahlkreis 126 (Coesfeld – Steinfurt II) verantwortlich ist, ausdrücklich hin.

Der Wahlkreis 126 umfasst den gesamten Kreis Coesfeld sowie Teile des Kreises Steinfurt. Wahlvorschläge können sowohl von politischen Parteien als auch von einzelnen Wahlberechtigten oder Gruppen von Wahlberechtigten eingereicht werden. Diese müssen form- und fristgerecht im Original beim zuständigen Kreiswahlleiter eingereicht werden. Verspätet eingereichte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Es wird dringend empfohlen, Wahlvorschläge möglichst frühzeitig vor dem Ablauf der Frist einzureichen. So bleibt ausreichend Zeit, mögliche Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge beeinträchtigen könnten, rechtzeitig zu beheben.

Weitere Hinweise zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind auf der Internetseite des Kreises Coesfeld unter https://www.kreis-coesfeld.de/politik/wahlen/bundestagswahl-2025.html zu finden. Dort sind alle wichtigen Informationen zum Wahlvorschlagsverfahren für den Wahlkreis 126 (Coesfeld – Steinfurt II) erhältlich. Weiterhin können auf der Seite die für die Wahlvorschläge erforderlichen Formblätter oder Zugangskennungen für das Kandidatenportal angefordert werden.

Für zusätzliche Auskünfte steht das Kreiswahlbüro unter wahlen(at)kreis-coesfeld.de oder telefonisch zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind auf der Website abrufbar.

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