Kreis Coesfeld legt Wahlkreise für Kommunalwahlen 2025 fest
Der Kreiswahlausschuss des Kreises Coesfeld hat in seiner gestrigen Sitzung zur Vorbereitung der Kommunalwahlen am 14. September 2025 die Einteilung des Wahlgebietes in 27 Kreiswahlbezirke beschlossen. Die Wahlbezirke wurden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und Bevölkerungszahlen gebildet. Ziel war es, möglichst gleich große Wahlkreise zu schaffen und dabei räumliche Zusammenhänge sowie gewachsene Strukturen zu berücksichtigen. Trotz geringfügiger Verschiebungen konnten die erst zu den vergangenen Kommunalwahlen neu zugeschnittenen Kreiswahlbezirke im Wesentlichen beibehalten werden.
Zudem wurde Sabrina Strotmann als Schriftführerin sowie Christian Lechtenberg und Luca Vöcking als stellvertretende Schriftführer für die Sitzungen des Kreiswahlausschusses bestellt.
Übersicht der Wahlbezirke im Kreis Coesfeld:
I-Ascheberg (teilweise) / Nordkirchen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken Ascheberg 6, 10 bis 14 sowie Nordkirchen 12 bis 14
II-Ascheberg (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 1 bis 5, 7 bis 9
III-Billerbeck (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 1 bis 4, 6, 7, 9, 10
IV-Billerbeck (teilweise) / Rosendahl (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken Billerbeck 5, 8, 11 bis 13 sowie Rosendahl 1 bis 4
V-Coesfeld (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 6, 15, 17 bis 19
VI-Coesfeld (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 3, 4, 5, 12, 13
VII-Coesfeld (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 1, 2, 10, 11
VIII-Coesfeld (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 7, 8, 9, 14
IX-Dülmen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 1, 6, 7, 8
X-Dülmen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 2 bis 5
XI-Dülmen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 9 bis 12
XII-Dülmen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 13 bis 17
XIII-Dülmen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 18 bis 21
XIV-Havixbeck (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 1 bis 3, 5, 8 bis 11
XV-Havixbeck (teilweise) / Nottuln (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken Havixbeck 4, 6, 7, 12, 13 sowie Nottuln 9, 16
XVI-Lüdinghausen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 1 bis 3, 11, 12
XVII-Lüdinghausen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 4 bis 8
XVIII-Lüdinghausen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 9, 13 bis 17
XIX-Nordkirchen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirke 1 bis 11
XX-Nottuln (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 1 bis 7
XXI-Nottuln (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 8, 10 bis 15
XXII-Olfen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 2, 5 bis 10, 15, 16
XXIII-Olfen (teilweise) / Lüdinghausen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken Olfen 1, 3, 4, 11 bis 14 sowie Lüdinghausen 10
XXIV-Rosendahl (teilweise) / Coesfeld (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken Rosendahl 5 bis 12 sowie Coesfeld 16
XXV-Senden (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 1 bis 3, 6, 8, 10
XXVI-Senden (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken 4, 5, 7, 9, 11, 12, 14
XXVII-Senden (teilweise) / Dülmen (teilweise) mit den gemeindlichen Wahlbezirken Senden 13, 15 bis 17 sowie Dülmen 22
Die Einteilung des Kreisgebietes in Kreiswahlbezirke wird am 12.03.2025 im Amtsblatt des Kreises Coesfeld öffentlich bekanntgegeben. Nach der Bekanntmachung können die Parteien und Wählergruppen beginnen, ihre Bewerber in den Wahlbezirken aufzustellen.