Veterinäramt schritt sofort bei unversorgten Hühnern ein

Unverzüglich nach bekannt werden der Information über zurückgelassene, nicht versorgte Hühner kontrollierte der Kreis Coesfeld unangekündigt am 7. Oktober 2021 den Legehennenbetrieb in Billerbeck amtstierärztlich. Das Kreisveterinäramt ordnete sofort alle erforderlichen Maßnahmen an, um mögliche Leiden und Schäden für die zurückgelassenen Hühner zu beenden und kontrollierte deren Umsetzung im Nachgang.

Über die Informationen aus der Bevölkerung ist Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr dankbar: „So können wir konkreten Hinweisen gezielt nachgehen. Denn eine Kontrolle kann nie so engmaschig sein, dass wir nicht auch solches Fehlverhalten gänzlich ausschließen können.“ Der Vorfall in dem Billerbecker Betrieb wird nun von der Staatsanwaltschaft geprüft. Deshalb kann der Kreis Coesfeld wegen des laufenden Verfahrens keine weiteren Einzelheiten bekanntgeben.

Die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebskontrollen durch das Veterinäramt schließen auch eine amtstierärztliche Untersuchung von Tieren ein, die für eine Schlachtung entnommen werden. So wurde auch dieser Betrieb in der jüngeren Vergangenheit mehrfach aufgesucht und überprüft. Sofern bei Kontrollen Tierschutz-, Tierseuchen- oder sonstige Mängel festgestellt werden, wird deren Abstellung angeordnet und deren Ahndung geprüft. Bei Hinweisen auf Straftaten muss der Vorgang an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. In diesen Fällen darf das Veterinäramt nicht weiter ahndend tätig werden und muss den Ausgang des Verfahren abwarten. Dies schließt selbstverständlich weitere Kontrollen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zum Tierwohl nicht aus; in der Vergangenheit auffällige Betriebe werden häufiger kontrolliert als unauffällige. „Die landwirtschaftlichen Betriebe im Kreis Coesfeld arbeiten, bis auf Einzelfälle, solide und rechtskonform“, bewertet Dr. Markus Nieters vom Veterinäramt die derzeitige Situation.

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