Vorsorge und Solidarität im Kreis Coesfeld: Kommunale Veranstaltungen werden einheitlich bis Ende April abgesagt

Das Land NRW hat festgelegt, aufgrund der Coronavirus- Ansteckungsgefahr, alle öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden generell abzusagen. Doch was ist mit Veranstaltungen, die unter dieser Schwelle liegen? Zu dieser Frage tauschte sich Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr am heutigen Donnerstag (12. März 2020) mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der elf kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Kreishaus aus. Auch die Abstimmung mit den münsterländischen Nachbarkreisen steht kurz vor dem Abschluss.

Gemeinsamer Beschluss ist: Der Kreis Coesfeld und seine Kommunen sagen grundsätzlich alle eigenen Veranstaltungen zunächst bis Ende April 2020 ab. Ausnahmen sind lediglich absolut notwendige Veranstaltungen, wie etwa Ratssitzungen, die für die Sicherstellung des öffentlichen Lebens erforderlich sind. Zudem empfehlen der Kreis Coesfeld und seine Kommunen dringend allen, auch privaten Veranstaltern, grundsätzlich alle Veranstaltungen zunächst bis Ende April abzusagen. Auch hier sind zwingend notwendige Veranstaltungen ausgenommen, wie etwa Kandidatenaufstellungen, oder solche Veranstaltungen, die für die Sicherstellung des öffentlichen Lebens, insbesondere auch für die Versorgung der Bevölkerung, unverzichtbar sind – zum Beispiel Wochenmärkte. „Das wird zu Einschränkungen führen. Aber in diesen Tagen sind Rücksichtnahme auf besonders Gefährdete, gesellschaftliche Solidarität und gemeinsame Vorsorge gefordert“, unterstreicht Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr. Und Lüdinghausens Bürgermeister Richard Borgmann ergänzt in seiner Funktion als Sprecher der Bürgermeister: „Jede und jeder kann verantwortungsvoll dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen – im Sinne der Betroffenen.“

Sollte ein Veranstalter, ungeachtet der Empfehlung von Kreis und Kommunen, eine Veranstaltung mit weniger als 1.000 Besucherinnen und Besuchern bis Ende April durchführen (wollen), ist wie bisher eine individuelle Einschätzung durch den Veranstalter erforderlich – und gegenüber dem jeweiligen Ordnungsamt anzugeben. Hierbei sind die allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und aktuellen Handlungsempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de/covid-19) hilfreich und zu berücksichtigen. In erster Linie entscheidet der Veranstalter vor Ort, ob er seine Veranstaltung verantwortet oder absagt. Die örtlichen Ordnungsbehörden können gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Kreisgesundheitsamt Auflagen erteilen oder eine Absage anordnen.

Die Zahl der nachweislichen Ansteckungen mit dem Coronavirus ist heute von 26 auf 30 Fälle angestiegen: In Lüdinghausen gibt es einen weiteren nachgewiesenen Fall, in Senden meldet das Kreisgesundheitsamt drei weitere Fälle. Somit sind es nun sechs Fälle in Ascheberg, zwei in Dülmen, drei in Lüdinghausen, zwei in Olfen und 17 in Senden.

Foto: Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr (stehend) tagte mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern im Kreishaus (Aufnahme: Kreis Coesfeld, Christoph Hüsing)

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