Bäche und Flüsse mit niedrigen Pegeln - Wasserentnahmen aus Oberflächengewässer einstellen

Aufgrund der geringen Wasserstände der Bäche und Flüsse bittet die Untere Wasserbehörde des Kreises Coesfeld die Bürgerinnen und Bürger darum, kein Wasser mehr aus den Fließgewässern zu entnehmen; insbesondere dürfen Pumpen jeglicher Art nicht zum Einsatz kommen. Die ausgebliebenen Niederschläge der letzten Wochen haben – wie schon in den Jahren 2018 und 2019 – zu stark gesunkenen Pegeln in den Gewässern geführt.

Messschwelle am Pegel Senden-Schölling (Archivbild: Kreis Coesfeld, Hermann Mollenhauer)
Messschwelle am Pegel Senden-Schölling (Archivbild: Kreis Coesfeld, Hermann Mollenhauer)

Auch die vereinzelten Niederschläge am vergangenen Wochenende haben keine wesentliche Verbesserung der Wasserstände gebracht. Ergiebige Niederschläge sind in den kommenden Tagen ebenso wenig zu erwarten, berichtet Hermann Mollenhauer von der Umweltabteilung des Kreises. Die maßgeblichen Pegel in der Stever sind nahezu auf das mittlere Niedrigwasser (MNW) gefallen. So weist der Pegel Senden-Schölling zurzeit nur einen Wasserstand von zehn Zentimetern auf. Ein zu geringer Wasserabfluss und Wasserstand ist die Folge – und stellt eine Gefahr für wasserabhängige Tiere und Pflanzen dar, was im schlimmsten Fall zu erheblichen Schäden bei Pflanzen und sogar zum Fischsterben führen kann, warnt Mollenhauer.

Deshalb bittet die Untere Wasserbehörde darum, die Entnahme mittels Pumpen kleiner oder größerer Art für die Bewässerung von Garten und Rasen oder sonstigen Verwendungszwecken an allen Gewässern zu unterlassen. Auch wenn das kostbare Nass direkt am Garten vorbeifließt und die Versuchung durch eine Entnahme mit einer kleinen Baumarktpumpe groß ist, sollte der Natur der Vorrang eingeräumt werden, betont Mollenhauer. Denn eine Vielzahl von diesen Entnahmen summieren sich auf und gefährden dann das Ökosystem der Fließgewässer. Lediglich die Entnahme mit einem Eimer oder ähnlichen Behältern ohne Pumpenunterstützung ist unkritisch zusehen, unterstreicht Mollenhauer.

Alle Inhaber einer Erlaubnis zur Entnahme von Wasser aus Fließgewässern sind zwingend an die in der Erlaubnis festgesetzten Mindestwasserstände gebunden. Sind diese unterschritten, ist jegliche Wasserentnahme umgehend einzustellen. Die Untere Wasserbehörde kann Bußgelder verhängen, wenn dagegen verstoßen wird. Darüber hinaus werden, aus Gründen der Vorsorge, bis auf Weiteres auf eventuelle Anträge hin keine neuen Genehmigungen zur Wasserentnahme aus Fließgewässern mehr erteilt.

 

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